Düsseldorf: Die Verbraucherzentrale hat rechtliche Schritte gegen den Königreich Deutschland-Betrieb eingeleitet. Die Verbraucherzentrale wirft dem Unternehmen unlautere Geschäftspraktiken vor und fordert Schadensersatz für betroffene Verbraucher. Laut der Verbraucherzentrale hat der Königreich Deutschland-Betrieb Verbraucher mit irreführender Werbung getäuscht und sie so zu ungewollten Vertragsabschlüssen verleitet. Die Verbraucherzentrale betont die Wichtigkeit des Verbraucherschutzes und wird den Fall vor Gericht bringen, um Gerechtigkeit für die betroffenen Verbraucher zu erlangen. Der Königreich Deutschland-Betrieb hat bisher keine Stellungnahme zu den Vorwürfen abgegeben.
Verbraucherzentrale klagt gegen Düsseldorfer Kampfsportschule wegen irreführender Angaben im Impressum
Die Verbraucherzentrale Hessen hat Klage gegen eine Kampfsportschule in Düsseldorf eingereicht. Grund dafür sind irreführende Angaben im Impressum der Webseite.
Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt über Verstoß gegen Telemediengesetz im „Königreich Deutschland“Betrieb
Das Oberlandesgericht Düsseldorf wird über den Verstoß gegen das Telemediengesetz in einem Betrieb des „Königreich Deutschland“ verhandeln.
Die Kampfsportschule bewirbt ihr Kursangebot, das vom Erlernen von Ving-Tsun-Kung-Fu bis hin zu japanischer Zen-Meditation reicht. Im Impressum wird fälschlicherweise ein Ort im „Königreich Deutschland“ als Hauptsitz angegeben, obwohl sich die Schule in Düsseldorf-Stadtmitte befindet.
Die Verbraucherzentrale Hessen sieht darin eine irreführende Praxis und hat Klage gegen den Betreiber eingereicht. Es geht um Verstöße gegen das Telemediengesetz, da in Deutschland angebotene Webseiten einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit einer Impressumspflicht unterliegen.
Der Unternehmer muss dort seine Identität und Adresse korrekt angeben. Dies dient der Identitätsfeststellung und ermöglicht es Verbrauchern, eventuelle Ansprüche geltend zu machen. Die Verbraucherzentrale bezeichnet das „Königreich Deutschland“ als Fantasiestaat und nicht als Staat im völkerrechtlichen Sinne.
Die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht ist für den 7. Mai angesetzt. Sollte der Betreiber gegen eine mögliche Unterlassungsklage verstoßen, drohen ihm stufenweise Zwangsgelder von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von sechs Monaten.
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