Ein 17-jähriger Jugendlicher wurde in Wuppertal nach einer Messerattacke wegen versuchten Mordes angeklagt. Die schockierende Tat ereignete sich in der vergangenen Woche und sorgte für großes Aufsehen in der lokalen Gemeinschaft. Der junge Täter wird beschuldigt, mit einem Messer auf sein Opfer eingestochen zu haben, wodurch lebensgefährliche Verletzungen verursacht wurden. Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin Anklage wegen versuchten Mordes gegen den Jugendlichen erhoben. Der Vorfall hat die Bevölkerung von Wuppertal zutiefst erschüttert und wirft erneut Fragen über die Sicherheit und das Gewaltproblem in der Stadt auf. Die Behörden arbeiten mit Hochdruck an der Aufklärung des Falles und bemühen sich um eine gerechte Bestrafung des Täters.
Jugendlicher in Wuppertal nach Messerattacke wegen versuchten Mordes angeklagt
Gut zwei Monate nach einem Messerangriff mit mehreren Verletzten an einem Wuppertaler Gymnasium hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 17-Jährigen erhoben. Ihm wird vierfacher versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft Wuppertal am Donnerstag mitteilte. Ob es zu einem Prozess kommt, entscheidet nun die Jugendkammer des Wuppertaler Landgerichts.
Nach früheren Angaben waren an dem Gymnasium am 22. Februar dieses Jahres vier Schüler durch Messerstiche verletzt worden, als der 17-Jähriger in einem Pausenraum plötzlich auf seine Mitschüler losgegangen sein soll. Drei weitere Schüler erlitten einen Schock. Der Verdächtige soll sich danach selbst mit dem Messer schwere Verletzungen zugefügt haben. Drei Schüler, darunter auch der 17-Jährige, lagen auf der Intensivstation.
Ein Lehrer sei durch laute Rufe aufmerksam geworden und zum Tatort gekommen, hatte die Staatsanwaltschaft Ende Februar zu ihren ersten Erkenntnissen erklärt. Der Lehrer habe ihn beruhigen und entwaffnen können. Als er allerdings die Einsatzkräfte erblickt habe, soll er sie angegriffen haben. Der 17-Jährige sei ohne den Einsatz einer Schusswaffe überwältigt und festgenommen worden, hieß es damals.
Die Staatsanwaltschaft sowie die Verteidigung haben psychiatrische Gutachten zum Zustand des deutsch-türkischen Oberstufenschülers in Auftrag gegeben. Diese waren Grundlage der Entscheidung zur Anklage. Da der Angeklagte minderjährig ist, wurden keine weiteren Details zu den Gutachten bekannt gegeben.
Der Verteidiger des Angeklagten, Mustafa Kaplan, sagte, dass sein Mandant nach einem psychiatrischen Gutachten gesund sei und keine Gefahr von ihm ausgehe, weshalb eine ambulante Therapie ausreiche. Die weitere Untersuchungshaft halte er nicht für erforderlich und hat Haftbeschwerde eingereicht.
Die Polizei hatte den Messerangriff als Amoktat gewertet, doch für die Staatsanwaltschaft spielt dies keine Rolle, da Amok kein juristischer Tatbestand ist.
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