Gericht lehnt Eilantrag ab - Klimaschutzgesetz kann verabschiedet werden​

Ein Gericht hat den Eilantrag zur Blockierung des Klimaschutzgesetzes abgelehnt, somit kann das Gesetz wie geplant verabschiedet werden. Diese Entscheidung ermöglicht es der Regierung, wichtige Maßnahmen zum Schutz des Klimas umzusetzen. Die Ablehnung des Antrags bedeutet, dass effektive Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen nun schneller in Kraft treten können. Das Gerichtsurteil stärkt die Position der Befürworter des Klimaschutzes und sendet ein starkes Signal an die Gesellschaft bezüglich der Dringlichkeit des Handelns. Mit dieser Entscheidung wird ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltiger Umweltschutz gemacht, der hoffentlich positive Auswirkungen auf die Zukunft unseres Planeten haben wird.

Gericht lehnt Eilantrag ab: Klimaschutzgesetz kann verabschiedet werden trotz Widerstand

Gericht lehnt Eilantrag ab: Klimaschutzgesetz kann verabschiedet werden trotz Widerstand

Die für diesen Freitag geplante Verabschiedung des reformierten Klimaschutzgesetzes kann stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte einen Antrag auf einstweilige Anordnung dagegen ab, wie das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Donnerstag mitteilte. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung werde abgelehnt, weil der Antrag in der Hauptsache derzeit von vornherein unzulässig sei.

Mit der Entscheidung reagiert das höchste deutsche Gericht auf einen Antrag des CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann. Heilmann hatte am Mittwoch eine einstweilige Anordnung beantragt. Er begründete den Schritt ähnlich wie bei seinem erfolgreichen Verfahren gegen das Heizungsgesetz im vergangenen Jahr mit einer „extrem verkürzten Beratungszeit“ und zudem mit einer befürchteten Schwächung des Klimaschutzes.

Die Reform des Klimaschutzgesetzes sieht grundlegende Änderungen vor. Bisher gilt: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zum CO2-Ausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen. Mit der Reform soll die Einhaltung der Klimaziele nun nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend.

Umweltverbände kritisieren das als Aufweichung und auch Heilmann befürchtet eine Schwächung des Klimaschutzes mit weitreichenden Folgen.

Bis 2030 muss Deutschland laut Gesetz seinen Treibhausgas-Ausstoß um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 senken. Bis 2040 sollen die Treibhausgase um 88 Prozent sinken und bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht werden - dann dürften also nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden als auch wieder gebunden werden können.

Bundesverfassungsgericht gibt grünes Licht für Reform des Klimaschutzgesetzes

Ursula Herrmann

Ich bin Ursula, Journalistin bei der Webseite Hol Aktuell. Als Generalistin berichte ich über nationale und internationale Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Meine Artikel sind immer aktuell und informativ, um unseren Lesern die wichtigsten Ereignisse des Tages zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für Journalismus und meinem Engagement für die Wahrheit strebe ich danach, unsere Leser stets gut informiert zu halten.

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