BGH-Entscheidung: Inflationsausgleichsprämie ist pfändbar

Index

BGH-Entscheidung: Inflationsausgleichsprämie ist pfändbar

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem kürzlich gefällten Urteil entschieden, dass die Inflationsausgleichsprämie pfändbar ist. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen für Arbeitnehmer, die von ihren Arbeitgebern eine solche Prämie erhalten haben. Bisher galt die Inflationsausgleichsprämie als unpfändbar, da sie als soziale Leistung angesehen wurde. Doch der BGH hat diese Auffassung nun revidiert und die Pfändbarkeit der Prämie bestätigt.

BGH-Entscheidung: Inflationsausgleichsprämie ist pfändbar

Das Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Inflationsausgleichsprämie, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zur Entlastung bei steigenden Verbraucherpreisen zahlt, pfändbar ist. Diese Entscheidung hat Auswirkungen auf Insolvenzschuldner, die sich auf die Unpfändbarkeit dieser Prämie verlassen hatten.

In dem konkreten Fall hatte ein Krankenpfleger, der Insolvenz angemeldet hatte, beantragt, die Unpfändbarkeit der ihm gezahlten Inflationsprämie feststellen zu lassen und diese freizugeben. Das Landgericht Bielefeld hatte jedoch argumentiert, dass die Prämie als Einkommen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen pfändbar ist, da der Gesetzgeber keine Unpfändbarkeit der Prämie angeordnet habe.

Der BGH in Karlsruhe hat nun entschieden, dass die Entscheidung des Landgerichts Bielefeld einer rechtlichen Überprüfung standhält. Damit ist die Inflationsausgleichsprämie, die Arbeitnehmern zur Entlastung bei steigenden Verbraucherpreisen gezahlt wird, pfändbar.

Hintergrund

Hintergrund

Die Inflationsausgleichsprämie ist eine freiwillige Zahlung der Arbeitgeber, die zusätzlich zum regelmäßigen Arbeitseinkommen einmalig oder in Teilbeträgen ausgezahlt wird. Vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 ist die Prämie bis zu einem Betrag von 3000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei.

Da die Pfändbarkeit der Inflationsausgleichsprämie im Einkommenssteuergesetz nicht ausdrücklich geregelt ist, war die Rechtslage bisher unklar. Die Entscheidung des BGH bringt nun Klarheit für Insolvenzschuldner, die sich auf die Unpfändbarkeit dieser Prämie verlassen hatten.

Die Entscheidung des BGH hat Auswirkungen auf Insolvenzschuldner, die sich auf die Unpfändbarkeit der Inflationsausgleichsprämie verlassen hatten. Es bleibt abzuwarten, wie diese Entscheidung in der Praxis umgesetzt wird und welche Konsequenzen sich daraus ergeben.

Heike Schulze

Ich bin Heike, ein erfahrener Redakteur und der Chefredakteur der Website Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Mit meiner langjährigen Erfahrung in der Branche sorge ich dafür, dass unsere Leser stets aktuelle Nachrichten mit Strenge und Objektivität erhalten. Meine Leidenschaft für den Journalismus und mein Engagement für qualitativ hochwertige Berichterstattung spiegeln sich in jedem Artikel wider, den wir auf Hol Aktuell veröffentlichen. Es ist mir wichtig, unseren Lesern verlässliche Informationen zu liefern und sie stets auf dem neuesten Stand zu halten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up