Warum Kindergrundsicherung und Familienstartzeit nicht vorankommen

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Die parlamentarische Sommerpause steht bevor - wichtige Gesetzesvorhaben noch unklar

Der Bundestag wird ab der zweiten Juli-Woche bis September nicht tagen. Die Ampel-Koalition hat daher nur noch zwei Sitzungswochen, um wichtige Gesetzesvorhaben voranzubringen. Doch bei zwei seit langem erwarteten Regelwerken aus dem Hause von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) zeichnen sich keinerlei Fortschritte ab.

Kindergrundsicherung: Ein wichtiger Vorstoß zur Bekämpfung von Kinderarmut

Kindergrundsicherung: Ein wichtiger Vorstoß zur Bekämpfung von Kinderarmut

Der Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung, in der Kindergeld, der Kinderzuschlag sowie Sozialleistungen für Kinder gebündelt werden sollen, liegt schon seit vergangenem Herbst im Bundestag. Paus hatte das Regelwerk einst als „Antwort auf Kinderarmut“ in Deutschland bezeichnet.

Der Entwurf hat nach Angaben der Koalitionspartner jedoch weiter große Mängel. SPD-Fraktionsvize Sönke Rix sagte unserer Redaktion: „Es ist klar geworden, dass der aktuelle Gesetzesentwurf in seiner vorliegenden Fassung nicht tragfähig ist.“ Er betonte zugleich: „Wir Parlamentarier sehen uns daher in der Verantwortung, alternative Lösungsvorschläge zu diskutieren und zu erarbeiten.“

Verzögerungen bei der Kindergrundsicherung

Ursprünglich war vorgesehen, dass die Kindergrundsicherung am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Nachdem die Bundesagentur für Arbeit aber Bedenken anmeldete und angab, mehr als ein Jahr für die Umsetzung zu benötigen, rückte der 1. Juli 2025 stattdessen in den Fokus. Angesichts der Verzögerungen ist offen, was von dem Vorhaben überhaupt noch vor der Bundestagswahl im kommenden Jahr realisiert werden kann.

Familienstartzeit: Ein weiteres wichtiges Vorhaben kommt nicht voran

Neben der Kindergrundsicherung hakt es auch bei der sogenannten Familienstartzeit, die auch als Vaterschaftsurlaub bezeichnet wird. Der Entwurf dazu hat den Bundestag noch gar nicht erreicht. Dabei sollte die Familienstartzeit eigentlich als eines der ersten Projekte der Ampel-Koalition umgesetzt werden.

Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP heißt es dazu: „Wir werden eine zweiwöchige vergütete Freistellung für die Partnerin oder den Partner nach der Geburt eines Kindes einführen.“ SPD-Fraktionsvize Rix macht hier der FDP Vorwürfe. „Beim Familienstartzeitgesetz geht es leider kein Stück voran.“

Das Gesetz habe noch nicht einmal die Ressortabstimmung passiert, weil das Bundesfinanzministerium seit mehr als einem Jahr blockiere. Dabei habe man sich schon im Sommer 2022 über erste Vorschläge des Familienministeriums gebeugt. „Damals hat die FDP zugesichert, dass wir das Gesetz 2023 auf den Weg bringen werden. Wir haben uns auf die Zusage verlassen. Jetzt aber heißt es wieder von der FDP: Wir können die Arbeitgeber nicht belasten.“

Heike Schulze

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