Köln: Entlassung nach Geheimtreffen in Potsdam nicht gerechtfertigt
In einer aktuellen Entwicklung hat sich die Stadt Köln zu dem umstrittenen Geheimtreffen in Potsdam geäußert. Laut Informationen soll ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung Köln nach diesem Treffen entlassen worden sein. Die Stadt Köln hat jedoch in einer offiziellen Stellungnahme bekanntgegeben, dass die Entlassung in diesem Fall nicht gerechtfertigt ist. Die genauen Umstände des Treffens und die Gründe für die Entlassung sind noch nicht bekannt. Die Stadt Köln hat versichert, dass sie die Angelegenheit gründlich untersuchen wird, um Klarheit über den Vorfall zu schaffen.
Köln: Entlassung nach Geheimtreffen in Potsdam - Gericht sieht keine Rechtfertigung
Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass die Teilnahme an einem Geheimtreffen in Potsdam keine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Die Stadt Köln hatte gegenüber einer Angestellten des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen, weil sie an einem Treffen von AfD-Politikern, Mitgliedern der rechtskonservativen Werteunion, Rechtsextremen und Unternehmern teilgenommen hatte.
Keine gesteigerte politische Treuepflicht
Das Gericht urteilte, dass die Klägerin aufgrund ihrer Position keine gesteigerte politische Treuepflicht gegenüber ihrem öffentlichen Arbeitgeber hat. Die 64-Jährige ist seit dem Jahr 2000 bei der Stadt Köln beschäftigt und war zuletzt zentrale Ansprechpartnerin für das Beschwerdemanagement im Umweltamt. Sie gehört der konservativen Werteunion an und war zwischenzeitlich stellvertretende Bundesvorsitzende.
Teilnahme an dem Treffen rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung
Die Stadt Köln sprach der Mitarbeiterin mehrere außerordentliche Kündigungen aus und begründete dies damit, dass sie durch ihre Teilnahme an dem Treffen mit mutmaßlichen Rechtsextremen und den dort diskutierten Remigrationsplänen gegen ihre Loyalitätspflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber verstoßen habe. Das Arbeitsgericht folgte dem nicht. Die Klägerin unterliege aufgrund ihrer Tätigkeit nur einer sogenannten einfachen und keiner gesteigerten politischen Treuepflicht.
Loyalitätspflicht für Beamte
Die Treuepflicht für Beamte besagt unter anderem, dass diese für die freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinn des Grundgesetzes eintreten müssen. Das Maß an Loyalität und Treue zum öffentlichen Arbeitgeber sei von der Stellung und dem Aufgabengebiet des jeweiligen Arbeitnehmers abhängig, erklärte das Arbeitsgericht.
Weitere außerordentliche Kündigung für unwirksam erklärt
Das Arbeitsgericht erklärte auch eine weitere außerordentliche Kündigung vom März für unwirksam. Der Vorwurf, die 64-Jährige habe im Zuge eines Gerichtsverfahrens vorsätzlich eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben, treffe nicht zu.
Entscheidung ist nicht rechtskräftig
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.
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