Mitglieder des Judo-Clubs Wermelskirchen setzen Schutzkonzept formell in Gang (Los miembros del club de judo de Wermelskirchen ponen en marcha el con

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Mitglieder des Judo-Clubs Wermelskirchen setzen Schutzkonzept formell in Gang

Die Mitglieder des Judo-Clubs Wermelskirchen haben einen wichtigen Schritt in Richtung mehr Sicherheit im Verein getan. Nach intensiven Vorbereitungen und Abstimmungen haben die Verantwortlichen des Vereins das Schutzkonzept offiziell in Gang gesetzt. Dieses Konzept zielt darauf ab, die Sicherheit und den Schutz der Mitglieder, Trainer und Gäste im Verein zu gewährleisten. Durch die Umsetzung dieses Konzepts soll ein angemessenes Sicherheitsniveau erreicht werden, das den spezifischen Anforderungen des Judo-Sports entspricht. Wir berichten im Folgenden über die Hintergründe und Ziele dieses wichtigen Projekts.

JudoClub Wermelskirchen setzt Schutzkonzept formell in Gang

Im Rahmen der außerordentlichen Mitgliederversammlung hat der Judo-Club Wermelskirchen (JCWK) das Schutz- und Präventionskonzept gegen sexuellen Missbrauch im Sportverein einstimmig beschlossen.

JCWK beschließt einheitlich Schutz und Präventionskonzept gegen sexuellen Missbrauch

JCWK beschließt einheitlich Schutz und Präventionskonzept gegen sexuellen Missbrauch

Mit diesem letzten formalen Schritt wird nun der Vorstand des JCWK die Zertifizierung beim Kreissportbund Rheinisch Bergischer Kreis beantragen. „Denn nur noch zertifizierte Vereine sollen in der Zukunft entsprechende Fördermittel erhalten“, weiß der JCWK.

Auf dem Weg dahin seien viele ehrenamtliche Arbeitsstunden ins Land gegangen, als der Prozess im Herbst 2023 startete. Zuerst wurde mit einem Referenten des Landessportbundes NRW (LSB NRW) über mehrere Workshops das Thema sexualisierte Gewalt eingeordnet. Es folgten Risiko-Analysen, die speziell auf die Sportart Judo abzielten. Auch wurden die Situationen auf Wettkämpfen, in der Trainingsstätte oder auf Freizeiten besprochen und mögliche Risiken aufgezeigt, berichtet der JCWK.

Im nächsten Schritt haben sich die Verantwortlichen mit den Lösungsmöglichkeiten auseinandergesetzt und diese beschrieben. Auf der ordentlichen Mitgliederversammlung im Februar diesen Jahres wurde eine entsprechende Satzungsänderung auf den Weg gebracht, so dass das Thema zum Schutz gegen sexualisierte Gewalt auch in dem Grundsatzpapier des Vereins seinen Niederschlag findet.

Mit verschiedenen Partnern aus unterschiedlichen Berufen, die täglich mit der Kinder- und Jugendarbeit betraut sind, wurde dann ein Schutz- und Präventionskonzept erstellt. Dieses orientiert sich zum einen an den Leitplanken des LSB NRW und auch an dem Schutzkonzept des Nordrhein-Westfälischen Judo-Verbandes. Den Fokus haben die Verantwortlichen auf die konkreten Belange des JCWK gelegt und in ihren Augen „ein übersichtliches und prägnantes Dokument“ entwickelt.

„Wir werden nun die Dokumente in den kommenden Tagen auf unserer Homepage einbinden und die Zertifizierung beantragen“, sagt die erste JCWK-Vorsitzende Kerstin Hartmann: „Ich bedanke mich ausdrücklich bei unserer Schatzmeisterin Katharina Harms, die die Kontakte zum LSB NRW geknüpft hat und bei unserem zweiten Vorsitzenden Sven Dicke, der das Schutzkonzept mit dem Team entwickelt hat.“

Mit dem Schutzkonzept fordere und fördere der JCWK ausdrücklich die Qualifizierung des Trainerteams, kommentiert Katharina Harms: „Aber auch die Eltern und Kinder sollen bei diesem sensiblen Thema gestärkt werden.“ Sven Dicke kündigt an: „Hierzu werden wir verschiedene Seminare und Trainerfortbildungen nach der Zertifizierung den Vereinsmitgliedern und Eltern anbieten.“

Info: Das Land NRW hat als erstes Bundesland im Mai 2022 ein Landeskinderschutzgesetz verabschiedet. Ziel ist es, die Arbeit der Jugendämter in Nordrhein-Westfalen bei der Abwehr von Kindeswohlgefährdungen zu unterstützen und weiter auszubauen. Das Landeskinderschutzgesetz fordert die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Schutzkonzepten bei allen Trägern von Angeboten nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW ein. Zu diesen Angeboten gehören auch die sportliche und freizeitorientierte Jugendarbeit. Damit fallen alle Mitgliedsorganisationen des LSB und Vereine, die Angebote mit Kindern und Jugendlichen durchführen, unter die Regelungen des Gesetzes.

Heike Schulze

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