Urteil des Bundesgerichtshofs: Maßstab für Zinsanpassungen gilt als rechtmäßig
In einem grundsätzlichen Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Maßstab für Zinsanpassungen bei Darlehen als rechtmäßig gilt. Dieses Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf die Kreditwirtschaft und die Verbraucher in Deutschland. Der Bundesgerichtshof hat damit die bisherige Praxis der Banken bestätigt, die Zinssätze anhand des Basiszinssatzes anzupassen. Dieser Maßstab wird von vielen Experten als gerecht und transparent angesehen. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs bringt damit Klarheit in die Diskussion um die Zinsanpassungen bei Darlehen.
BGH bestätigt: Umlaufrendite als Maßstab für Zinsanpassungen rechtmäßig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass die Umlaufrendite börsennotierter Bundesanleihen mit 8 bis 15 Jahren Restlaufzeit als Referenzzinssatz für die Zinsanpassungen bei Prämiensparverträgen rechtmäßig ist.
Die Entscheidung betrifft zwei Urteile der Oberlandesgerichte Naumburg und Dresden, die eine Zinsberechnung auf Grundlage der Umlaufrendite börsennotierter Bundesanleihen mit 8 bis 15 Jahren Restlaufzeit festgelegt hatten. Der BGH hat diese Entscheidungen bestätigt und festgestellt, dass der Referenzzinssatz den Anforderungen an Referenzzinssätze entspricht.
Urteil des Bundesgerichtshofs: Sparkassen müssen Prämiensparer fair abrechnen
Bei Prämiensparverträgen erhalten Sparerinnen und Sparer zusätzlich zum variablen Zins eine meist nach Vertragslaufzeit gestaffelte Prämie. Je länger regelmäßige Sparbeiträge eingehen, umso höher fällt die Prämie aus. Solche Sparverträge wurden in den 1990er und Anfang der 2000er Jahre vertrieben - vor allem von Sparkassen („Vorsorgesparen“, „Vermögensplan“), aber auch von Volks- und Raiffeisenbanken („Bonusplan“, „VRZukunft“).
Die Banken hatten einseitig das Recht, die zugesicherte Verzinsung nach Belieben zu ändern. Der BGH erklärte dies bereits vor 20 Jahren für rechtswidrig. Die Verbraucherzentralen wollten vom BGH stattdessen feststellen lassen, dass die Zinsen auf Basis der letzten zehn Jahre von Umlaufrenditen inländischer Hypothekenpfandbriefe mit einer garantierten Restlaufzeit von zehn Jahren berechnet werden. Der BGH lehnte dies jedoch ab und bestätigte den von den Oberlandesgerichten festgelegten Referenzzinssatz.
„Der Bundesgerichtshof hat einen Maßstab festgelegt, wie Sparkassen falsch berechnete Verträge neu berechnen müssen.“, kommentierte die Vorständin des Verbraucherzentrale-Bundesverbands, Ramona Pop. Nun müssten die Sparkassen tätig werden und Entschädigungen in die Wege leiten. Auch die Finanzaufsicht Bafin begrüßte das BGH-Urteil.
Das Urteil ist bindend nur für die beiden beklagten Sparkassen, aber die Festlegungen des Gerichts könnten auch für Prämiensparverträge anderer Sparkassen gelten. Der Bundesgerichtshof ließ offen, ob auch andere Referenzzinssätze für die Zinsanpassungen infrage kämen.
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