Die Heiligenhäuserer wegen Streitigkeiten vor dem Landgericht

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Die Heiligenhäuserer wegen Streitigkeiten vor dem Landgericht

In einer sensationellen Wendung im Streit um die Zukunft der Heiligenhäuserer hat das Landgericht nun das Wort. Die Streitigkeiten, die zwischen den verschiedenen Parteien schwelen, haben zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung geführt. Die Beteiligten müssen sich nun vor dem Landgericht verantworten und ihre Ansprüche begründen. Die Öffentlichkeit wartet mit Spannung auf die Entscheidung des Gerichts, die über die Zukunft der Heiligenhäuserer entscheiden wird. In den kommenden Tagen werden die Anwälte ihre Argumente vorbringen und die Richter müssen eine gerechte Entscheidung treffen. Ein dramatisches Kapitel in der Geschichte der Heiligenhäuserer hat begonnen.

Zweier Brüdern folgt Streitigkeiten vor Gericht

Kettensäge-Krise in Heiligenhaus: Brüder vor Landgericht

Es war ein Abend im Mai 2022, der nicht so ruhig verlief, wie man es sich in einer Kleingartenanlage in Heiligenhaus gewünscht hätte. Ein 61-Jähriger stand vor Gericht, mit Schutzmaske zwischen Mund und Nase und einem Kinnbart, der ihm einen bestimmten Charme verlieh. Doch das war nicht der Grund, warum er hier war.

Der Vorfall

Der Vorfall

Der Angeklagte hatte an besagtem Abend seine Kettensäge gezückt, um, wie er selbst sagte, Brennholz zu machen. Die Nacht sei kalt gewesen, er habe vorsorgen wollen. Doch dann kamen zwei Männer aus dem Garten nebenan und forderten ihn auf, aufzuhören mit der Sägerei. Dann kam sein Bruder hinzu, mit dem er seit langem im Streit liegt.

Der Bruder, ein Gartenbaumeister, gehört der Garten, in dem der Angeklagte seit Jahren logiert. Die Gartenhütte aber gehöre ihm, so der 61-Jährige, der dabei aufgeregt mit einem Kaufvertrag wedelte. Man hörte etwas von Vater, von vorgezogenem Erbe, von zwei Unterschriften.

Der Streit eskaliert

Der Angeklagte trat mit seinen Arbeitsschuhen gegen den Kopf seines Bruders, was zu einer Verurteilung von zwölf Monaten Haft auf Bewährung durch das Amtsgericht führte. Eine milde Strafe, wie die Berufungsrichterin feststellte. Doch der Angeklagte sah das anders: Die Berufung zurücknehmen? Nein, auf keinen Fall! Er habe nicht getreten, das müsse jetzt mal geklärt werden. Und überhaupt, er sei als Einziger nüchtern gewesen an besagtem Abend.

Als schließlich das Opfer, der Bruder des Mannes, als Zeuge gehört wurde, konnte man sich gut vorstellen, dass es zwischen den beiden schon mal krachte. Nicht weniger aufgebracht als der Angeklagte selbst, erinnerte sich der Zeuge so an den Abend: Er habe in der Nähe auf einer Terrasse gesessen, als zwei Bekannte auf ihn zugelaufen seien mit den Worten: Du musst was tun, dein Bruder dreht ab.

Er sei dann zum Garten gelaufen, habe einen Ziegelstein gepackt und den rechts an seinem Bruder vorbeigeworfen, um auf sich aufmerksam zu machen. Der sei auf ihn losgegangen, er sei zu Boden gegangen, zwei Tritte mit den Stahlkappen - dann war ich weg. Zeugen hätten den Notruf gewählt, die Rettungskräfte hätten ihn ins Krankenhaus gebracht.

Die Berufung

Die Berufung, auch Appellation, ist ein Rechtsmittel gegen ein Urteil der ersten Instanz. Sie steht in der Regel zwischen dem erstinstanzlichen Urteil und einer möglichen Revision, kann aber auch unter bestimmten Voraussetzungen je nach Prozessordnung übersprungen werden.

Der Weg zur Einigung zwischen den beiden Brüdern dürfte noch weit sein. Noch kurz vor der Verhandlung hatte dessen Anwalt noch vergeblich versucht, den Bruderzwist jenseits des Gerichtssaals beizulegen. Nach allem, was der Prozess zutage gefördert hat, dürfte der Weg dorthin noch weit sein.

Udo Mayer

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