- Steuerklasse 3 und 5: Was die Steuerklassen bedeuten - Eine Erklärung für Sie
- Steuerklasse und Steuern: Was bedeutet das für Sie?
- Die sechs Steuerklassen im Überblick
- Steuerklasse 1: Die Standardklasse für Singles und Alleinstehende
- Steuerklasse 2: Die Klassifizierung für Alleinerziehende
- Steuerklasse 4: Die Kombination für Paare mit gleichem Einkommen
- Steuerklassen 3 und 5: Die Kombination für Paare mit unterschiedlichen Einkommen
- Steuerklasse 6: Die Klassifizierung für Menschen mit mehreren Jobs
Steuerklasse 3 und 5: Was die Steuerklassen bedeuten - Eine Erklärung für Sie
Die Steuerklassen 3 und 5 sind ein wichtiger Aspekt bei der Lohnsteuer in Deutschland. Viele Arbeitnehmer wissen jedoch nicht genau, was diese Klassen bedeuten und welche Auswirkungen sie auf ihre Steuerlast haben. Die richtige Steuerklasse kann entscheidend dafür sein, ob Sie am Ende des Jahres eine Steuerrückzahlung erhalten oder noch einmal zur Kasse gebeten werden. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Steuerklassen 3 und 5 funktionieren, was die Unterschiede zwischen ihnen sind und wie Sie die richtige Klasse für sich wählen können. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Fakten und geben Ihnen praktische Tipps, um Ihre Steuerlast zu minimieren.
Steuerklasse und Steuern: Was bedeutet das für Sie?
Zwei Kollegen können vor Abzug der Steuern gleich viel verdienen. Doch wie viel des Bruttos der Arbeitgeber ihnen jeden Monat auf das Konto überweist, kann sich trotzdem unterscheiden. Grund dafür sind die Steuerklassen.
Die sechs Steuerklassen im Überblick
Es gibt sechs Steuerklassen, die meist mit römischen Ziffern ausgewiesen werden. Die Steuerklassen bestimmen, wie viel Lohnsteuer vom Bruttolohn abgezogen wird, sagt Steuerfachmann Jörg Leine vom Finanzratgeber Finanztip. Sie entscheiden also darüber, wie hoch der Nettolohn ausfällt.
Steuerklasse 1: Die Standardklasse für Singles und Alleinstehende
Die Steuerklasse 1 ist die Standardklasse für Singles und Alleinstehende. Hier landet automatisch jeder Arbeitnehmer oder jede Arbeitnehmerin, die single oder geschieden ist und keine Kinder hat. Der Arbeitgeber berücksichtigt einen jährlichen steuerlichen Grundfreibetrag von aktuell 10 908 Euro, einen Arbeitnehmerpauschbetrag von 1230 Euro und den Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro.
Steuerklasse 2: Die Klassifizierung für Alleinerziehende
Die Steuerklasse 2 ist die Steuerklasse der Alleinerziehenden. Wer also zum Beispiel getrennt lebt und ein Kind hat, für das Kindergeld fließt, kann in diese Steuerklasse wechseln. Sie berücksichtigt einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der in diesem Jahr auf 4260 Euro angehoben worden ist.
Steuerklasse 4: Die Kombination für Paare mit gleichem Einkommen
Nach dem Ja-Wort werden verheiratete oder verpartnerte Paare automatisch in diese Steuerklasse eingeordnet. Die Freibeträge sind die gleichen wie in Steuerklasse I. Das bietet sich besonders für Paare an, bei denen beide Partner in etwa gleich viel verdienen.
Steuerklassen 3 und 5: Die Kombination für Paare mit unterschiedlichen Einkommen
Die meisten Paare wählen laut Statistik aber lieber die Steuerklassen-Kombination III und V. Das ist erlaubt, sofern die Ehe- oder Lebenspartner nicht dauerhaft getrennt leben. Wichtig dabei: Das Paar muss sich entscheiden, wer welche von diesen beiden Klassen nimmt.
Steuerklasse 6: Die Klassifizierung für Menschen mit mehreren Jobs
Wer mehr als einen Job hat, landet mit dem zweiten automatisch in dieser Steuerklasse - zumindest solange es sich nicht um einen Minijob handelt. Freibeträge gelten hier keine, deshalb fällt bereits ab dem ersten Euro Verdienst die Lohnsteuer an.
Abgerechnet wird erst zum Schluss. Die Höhe der insgesamt fälligen Einkommensteuer richtet sich nach dem gesamten Einkommen. Wer dagegen mit seinem Zweitjob in Steuerklasse VI landet, kann sich mit einer Steuererklärung einiges von der gezahlten Lohnsteuer zurückholen.
Die richtige Steuerklasse kann Vorteile bringen!
Die richtige Steuerklasse kann für Paare und Alleinerziehende Vorteile bringen. Es lohnt sich, sich über die verschiedenen Steuerklassen zu informieren und die richtige Wahl zu treffen.
Steuerreform: Steuerklasse III und V sollen abgeschafft werden
Nach dem Willen der Bundesregierung sind die Steuerklassen III und V ein Auslaufmodell. In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, dass statt der Steuerklassen 3 und 5 künftig das sogenannte Faktorverfahren in Steuerklasse 4 genutzt werden soll.
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