Reul gibt Auskünfte über neuen NRW-Polizeibeamtenbeauftragten - 'unter uns'
In einer Pressekonferenz am heutigen Tage gab der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul erste Auskünfte über den neuen Polizeibeamtenbeauftragten des Landes. Mit den Worten unter uns machte Reul deutlich, dass die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Politik künftig enger sein wird. Der neue Beauftragte soll als Ansprechpartner für die Polizeibeamten dienen und sich für ihre Anliegen und Bedürfnisse einsetzen. Reul betonte, dass die Sicherheit der Bürger im Fokus der neuen Zusammenarbeit stehe. Wir werden weiterhin über die Entwicklung dieser Geschichte berichten.
Reul gibt Auskunft über neuen NRW-Polizeibeauftragten: unter uns
Innenminister Herbert Reul (CDU) geht davon aus, dass der geplante Polizeibeauftragte beim Landtag nur wenige Fälle auf den Tisch bekommt. In seinem polizeiinternen Ministerblog schrieb Reul: Unter uns: Deswegen rechne ich damit, dass die Arbeit des Polizeibeauftragten eher einen Nachweis für Ihre gute Arbeit erbringen und das Vertrauen in die Polizei NRW weiter stärken wird.
Neuer Polizeibeauftragter im NRW-Landtag: Reul rechnet mit geringer Anzahl von Beschwerden
Das Gesetz für den unabhängigen Polizeibeauftragten beim Landtag hatten die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen vor wenigen Tagen im Plenum eingebracht. Ab jetzt können sich Bürgerinnen und Bürger sowie Beschäftigte der Polizei bei Beschwerden oder Fragen an eine besondere Instanz wenden.
Bislang gibt es einen Polizeibeauftragten, der beim Innenministerium angesiedelt ist. An den können sich Bürger bereits wenden, wenn sie aus ihrer Sicht Ärger mit Einsatzkräften hatten. In seinem internen Blog-Beitrag, der der dpa vorliegt, zitiert Reul den jüngsten Beschwerdebericht des jetzigen Polizeibeauftragten: Im Jahr 2022 gingen dort lediglich rund 4.700 Beschwerden ein – ca. 550 davon wurden als teilweise berechtigt oder berechtigt eingeordnet. Bei über 5 Millionen Einsätzen in 2022 reden wir hier also über berechtige Kritik in 0,01% der Fälle. Und die werden systematisch aufgearbeitet.
CDU und Grüne hatten die Einsetzung des Beauftragten beim Landtag in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben. Vor allem für die Grünen war das ein Herzensanliegen. Bis der Beauftragte tatsächlich vom Landtag gewählt wird und die Arbeit aufnimmt, werden noch einige Monate vergehen. Das Gesetz wird wohl gegen Ende des Jahres nach einer Sachverständigen-Anhörung verabschiedet.
Reul betonte in seinem Blog mit Verweis auf den Bund und andere Länder: Dinge, die gut waren, wurden in Nordrhein-Westfalen übernommen – aber es wurde nicht einfach abgekupfert. Ihm sei besonders wichtig, dass der nordrhein-westfälische Polizeibeauftragte deutlich weniger Befugnisse hat als beispielsweise der im Bund.
Der NRW-Beauftragte dürfe zum Beispiel nicht ohne Anmeldung Dienststellen der Polizei betreten, um eigene Ermittlungen durchzuführen. Und: Anders als beim Bundespolizeibeauftragten wird die Einsichtnahme in Personalakten für den nordrhein-westfälischen Polizeibeauftragten tabu sein, so Reul.
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