Rechtsextreme Holocaust-Leugnerin Haverbeck beantragt Revision ihres Strafurteils
Die rechtsextreme Aktivistin Ursula Haverbeck, bekannt für ihre Leugnung des Holocaust, hat beim Bundesgerichtshof (BGH) einen Antrag auf Revision ihres Strafurteils gestellt. Die 92-jährige Haverbeck war im vergangenen Jahr vom Landgericht Hamburg wegen Völkerrechtsstraftaten und Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Die Revision richtet sich gegen die Verurteilung wegen Holocaust-Leugnung, die nach deutschem Recht strafbar ist. Haverbeck bestreitet, dass während des Zweiten Weltkriegs ein Völkermord an den Juden stattgefunden hat und behauptet, dass der Holocaust eine Lüge sei.
Rechtsextreme Holocaust-Leugnerin beantragt Revision ihres Strafurteils
Die Verteidigung der 95-jährigen Ursula Haverbeck hat Revision gegen das Urteil des Hamburger Landgerichts eingelegt. Dies teilte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Das bedeutet, dass das Verfahren noch nicht rechtskräftig ist und zur revisionsgerichtlichen Überprüfung an das hanseatische Oberlandesgericht geht.
Mehr als ein Jahr Haft für Holocaust-Leugnerin Haverbeck
Haverbeck war am 26. Juni wegen Volksverhetzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Enthalten ist laut Hamburger Landgericht ein Berliner Urteil von 2022 in einem anderen Prozess wegen Volksverhetzung. Damals war Haverbeck zu einem Jahr Gefängnisstrafe verurteilt worden, trat die Haft aber bislang nicht an.
Vier Monate der in Hamburg verhängten Strafe werden zudem als bereits vollstreckt angesehen, weil es zu mehrjährigen Verfahrensverzögerungen gekommen war. Nach den Urteilen in Berlin und Hamburg soll Haverbeck also weiterhin insgesamt ein Jahr in Haft.
Vorwurf der Volksverhetzung
Die Staatsanwaltschaft hatte Haverbeck Volksverhetzung in zwei Fällen vorgeworfen. Die in Nordrhein-Westfalen wohnende Haverbeck hatte am 21. April 2015 am Rande des Lüneburger Prozesses gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning vor Journalisten gesagt, Auschwitz sei kein Vernichtungs-, sondern ein Arbeitslager gewesen. In einem Fernsehinterview des NDR-Magazins „Panorama“ verneinte sie zudem, dass es dort eine Massenvernichtung von Menschen gab.
Historische Hintergrund
Nach Schätzungen von Historikern ermordeten die Nazis allein im KZ Auschwitz-Birkenau mindestens 1,1 Millionen Menschen.
Haverbecks Geschichte
Die in rechtsextremen Kreisen populäre Haverbeck war 2015 vom Amtsgericht in Hamburg zu zehn Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Dagegen hatte sie Berufung eingelegt. Zu dem Prozess am Landgericht kam es in der Hansestadt aber erst neun Jahre später.
Seit Jahren müssen sich immer wieder Strafgerichte mit Aussagen von Haverbeck befassen. 2004 wurde die Seniorin erstmals verurteilt. Sie erhielt eine Geldstrafe. Zuletzt ergingen Strafen ohne Bewährung. Haverbeck saß wegen Holocaust-Leugnung auch bereits mehr als zwei Jahre im Gefängnis.
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