Verbraucherschutz-Organisation Rhein-Berg leiht Händlerhilfe für Vorsorge-Planung

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Verbraucherschutz-Organisation Rhein-Berg leiht Händlerhilfe für Vorsorge-Planung

Die Verbraucherschutz-Organisation Rhein-Berg hat sich zum Ziel gesetzt, Verbrauchern eine umfassende Unterstützung bei der Vorsorge-Planung anzubieten. Durch die Zusammenarbeit mit Händlern aus der Region soll eine umfassende Händlerhilfe geschaffen werden, die es Verbrauchern ermöglicht, informierte Entscheidungen bei der Planung ihrer Vorsorge zu treffen. Die Organisation setzt sich für die Rechte der Verbraucher ein und möchte durch diese Initiative die Transparenz auf dem Markt erhöhen. Durch die Kooperation mit Händlern soll ein umfassendes Angebot an Vorsorgedienstleistungen geschaffen werden, das den Bedürfnissen der Verbraucher gerecht wird.

Vorsorgeplanung für den Fall, dass du nicht mehr kannst

Wer entscheidet, wenn ich das selbst nicht mehr kann? Diese Frage stellen sich in der Regel vor allem ältere Menschen. Doch durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung kann diese Entscheidung jederzeit akut werden.

Automatisch können Ehepartner oder Kinder dann nicht handeln, sondern müssen dazu eine Vollmacht haben. Für alle im Alter ab 18 Jahren ist es daher sinnvoll, in einer Vorsorgevollmacht eine Person zu bestimmen, die wichtige Angelegenheiten dann regeln soll, rät die auch für Wermelskirchen zuständige Rhein-Berg-Verbraucherzentrale mit Sitz in Bergisch Gladbach.

Wer entscheidet, wenn ich nicht mehr kann? Vorsorgevollmacht und mehr

Wer entscheidet, wenn ich nicht mehr kann? Vorsorgevollmacht und mehr

Gleichzeitig verweisen die Verbraucherschützer auf das „Vorsorge-Handbuch“, das nicht nur alles Wissenswerte bereithalte, sondern auch mit Musterformularen und Beispielen helfe, die eigenen Vorstellungen und Wünsche rechtssicher festzuhalten.

Übrigens: Ab dem Alter von 18 Jahren kann jede Person auch als Bevollmächtigte benannt werden. Rechnungen überweisen und Geld abheben, Versicherungsangelegenheiten klären, medizinischen Behandlungen zustimmen oder auch eine Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung organisieren: Ohne entsprechende Vollmachten und Verfügungen sind Angehörige hier außen vor.

Schritt für Schritt zeigt das Handbuch, welche Lebenssituationen und Fragen sich mit welchem Vorsorgeinstrument regeln lassen. Die Bedeutung von Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Testament wird im „Vorsorge-Handbuch“ erklärt und die rechtlichen Folgen werden erläutert.

Ein eigenes Kapitel nimmt in den Blick, wie der digitale Nachlass sinnvoll für Bevollmächtigte aufbereitet wird. Anhand dieser Leitplanken lässt sich dann der Weg für eine selbstbestimmte Vorsorge einschlagen.

Das „Vorsorge-Handbuch“ hat 200 Seiten, kostet 16 Euro und ist in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Bergisch Gladbach, Am Alten Pastorat 32, ☏ 02202 / 9263101 erhältlich. Außerdem gibt es den Ratgeber im Buchhandel. Bestellbar ist „Das Vorsorge-Handbuch“ unter ☏ 0211 / 91380-1555 oder im Internet unter: ratgeber-verbraucherzentrale.de

Udo Mayer

Ich bin Udo, ein erfahrener Redakteur und Chefredakteur der Website Hol Aktuell. Als Generalistische Zeitung bieten wir nationale und internationale Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Mit meiner langjährigen Erfahrung in der Branche leite ich ein Team von talentierten Journalisten, um unseren Lesern stets aktuelle und relevante Informationen zu liefern. Meine Leidenschaft für journalistische Exzellenz treibt mich an, sicherzustellen, dass unsere Artikel fundiert und ausgewogen sind. Bei Hol Aktuell steht die Qualität der Berichterstattung an erster Stelle.

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