Leon Löwentraut: Künstler klagt Kollegen an.

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Leon Löwentraut: Künstler klagt Kollegen an.

In der Kunstszene Deutschlands ist ein Schock eingesetzt. Der bekannte Künstler Leon Löwentraut hat einen seiner Kollegen angezeigt, weil er ihn des Diebstahls von Ideen beschuldigt. Der Vorwurf lautet, dass der Kollege geistiges Eigentum von Löwentraut gestohlen habe, um es für eigene Zwecke zu verwenden. Die Nachricht hat die Kunstwelt in Aufruhr versetzt. Viele Fragen stellen sich, wie zum Beispiel, wie weit die Betrugsbekämpfung in der Kunstszene gehen muss, um solche Fälle zu verhindern. Wir werden den Fall aufmerksam verfolgen und berichten über alle neuen Entwicklungen.

Kunsturheberrecht: Düsseldorfer Maler Löwentraut verklagt Kollegen über Urheberrechtsverletzung

Kunsturheberrecht: Düsseldorfer Maler Löwentraut verklagt Kollegen über Urheberrechtsverletzung

Wer ein Gemälde des Düsseldorfer Malers Leon Löwentraut nachmacht oder ein nachgemachtes Löwentraut-Motiv öffentlich anbietet und verkauft – der muss damit rechnen, wegen Verletzung des Urheberrechts vorm Landgericht zu landen. Das erfuhr am Mittwoch ein weit weniger bekannter Maler-Kollege Löwentrauts.

Der verklagte Maler hatte drei von Löwentrauts Motiven nachgeahmt, mit eigener Signatur versehen und angeboten. Dafür soll er laut Löwentraut-Klage jetzt als Plagiator 10.000 Euro pro Motiv zahlen. Und das Landgericht hielt das zu Prozessbeginn für vertretbar.

Keiner der beteiligten Künstler war persönlich zum Prozessauftakt erschienen, denn tatsächlich liegt der Fall offenbar klar und kann auch ohne die Maler entschieden werden. Denn man muss Kunstwerke nicht „eins zu eins“ und in sämtlichen Details kopieren, um juristisch als Plagiator zu gelten. Darauf hat die Kammervorsitzende Richterin Jutta von Gregory gleich hingewiesen. Ohne „eigenschöpferische“ Leistung genügen auch „starke Annäherungen“ ans Original, um dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Der verklagte Maler hatte längst zugegeben, dass er ausdrücklich Motive des weitaus erfolgreicheren Kollegen zum Vorbild genommen habe. Angeblich nur zur Orientierung und „zu Übungszwecken“. Und signiert habe er die kopierten Bilder ja auch nur mit seinem eigenen Namen, habe die Marke „Löwentraut“ also gar nicht verwendet. Das schützt ihn laut Hinweis der Richterin nicht vor einer Zahlung wegen Verletzung des Urheberrechts.

4000 Euro hat der Plagiator bereits an Löwentraut gezahlt, seine drei veröffentlichten Plagiate aus dem Internet herausgenommen und sogar eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, wonach er solche Aktionen künftig nicht wiederholen werde. Doch als Kläger besteht Löwentraut auf weiteren 26.000 Euro, also auf insgesamt 10.000 Euro für jedes abgekupferte Bildmotiv.

Ob ein solcher Preis angemessen ist, wollte die Anwältin des verklagten Maler-Kollegen durch allerlei Gegenargumente noch anzweifeln. Schließlich verkaufe Löwentraut angeblich auch Kopien einiger seiner Werke – und da sei für den Kopier-Kollegen ein Stückpreis von 10.000 Euro für jedes nachgemalte Motiv nicht gerade ein Schnäppchen.

Doch die Richterinnen der auf Urheberrecht spezialisierten 12. Zivilkammer des Landgerichts stellten klar: „Wir halten die geltend gemachten Beträge für durchaus angemessen!“ Immerhin sei Löwentraut – im Gegensatz zu dem verklagten Kollegen – „am Markt bekannt“ und erziele für Originale „erhebliche Preise“. Da müsse man sich – wenn auch nur in einem Gedankenspiel – auch mal fragen, „was hätte es wohl gekostet, wenn Leon Löwentraut dem beklagten Maler“ eine solche Kopier-Aktion erlaubt hätte? 10.000 Euro seien in einer solchen Konstellation „nicht übertrieben“, so die Zivilkammer.

Denn eine Verletzung des Löwentraut-Urheberrechts durch den hier verklagten Maler liege laut Gericht „unzweifelhaft“ vor. Ebenso „unzweifelhaft“ habe der verklagte Maler in diesen drei Fällen „schuldhaft“ gehandelt. In einer Gegenklage hatte der Maler jedoch seine eigenen Anwaltskosten wegen einer zuvor erteilten Abmahnung geltend machen wollen. Ob ihm das tatsächlich und in voller Höhe gelingt, bleibt abzuwarten.

Ein Urteil im Maler-Streit soll am 14. August verkündet werden. In der Hauptsache, also der Löwentraut-Forderung über 26.000 Euro, schien sich die Zivilkammer jedoch bereits ganz sicher zu sein. Und zwar so sicher, dass die Richterinnen zu Prozessbeginn nicht mal einen Vorschlag für eine gütliche Einigung vorgelegt haben. Was darauf hindeuten könnte, dass sie der Forderung von Löwentraut womöglich in vollem Umfang entsprechen.

(Aktenzeichen: 12 O 156/23)

Ursula Herrmann

Ich bin Ursula, Journalistin bei der Webseite Hol Aktuell. Als Generalistin berichte ich über nationale und internationale Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Meine Artikel sind immer aktuell und informativ, um unseren Lesern die wichtigsten Ereignisse des Tages zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für Journalismus und meinem Engagement für die Wahrheit strebe ich danach, unsere Leser stets gut informiert zu halten.

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