Ferner Wohnsitz der Stadt Bekannten - Haus in Leverkusen muss zwangsversteigert werden
Die Stadt Leverkusen erlebt einen Skandal von großem Ausmaß. Ein Haus in bevorzugter Lage, das einst als Ferner Wohnsitz eines prominenten Stadtbekannten diente, muss nun zwangsversteigert werden. Die Gründe dafür liegen in einer Krise der Finanzen, die den ehemaligen Eigentümer in massive Schwierigkeiten gebracht hat. Das Anwesen, das einst als Symbol des Erfolgs galt, steht nun zur Vergabe an den Meistbietenden. Die Frage, die sich nun stellt, ist, wie konnte es so weit kommen, dass ein solches Prestigeobjekt in die Zwangsvollstreckung geraten konnte?
Zwangsversteigerung in Leverkusen: Haus der stadtbekannten Großfamilie muss versteigert werden
Ein Grundstück an der Ecke Carl-Leverkus-/Kaiserstraße in Leverkusen muss versteigert werden. Ein Gutachten enthüllt erhebliche Mängel am Grundstück und Gebäudekomplex. Die Eigentümer des Grundstücks sind nicht bekannt, aber es ist relativ klar, wer in den auf den Grundstücken gebauten Häusern lebt: Mitglieder der stadtbekannten Leverkusener Großfamilie.
Die Familie stand bereits im Mai in Verbindung mit einer Zwangsversteigerung, als es um die „Türmchenvilla“ in Schlebusch ging. Der Termin wurde jedoch abgesagt, da der Gläubiger rechtzeitig bezahlt wurde.
Ferner Wohnsitz in Leverkusen: Gutachten enthüllt Mängel an Grundstück und Gebäudekomplex
Das Gutachten enthüllt, dass der Verkehrswert des Grundstücks- und Gebäudekomplexes mit sieben Wohneinheiten bei 1.050.000 Euro liegt. Allerdings wurden erhebliche Mängel festgestellt. Die Liste ist lang:
- mehrere miteinander verbundene, mehrstöckige Gebäude aus unterschiedlichen Baujahren ab 1928 auf sieben Flurstücken
- viele Nutzungsänderungen, die bislang baubehördlich nicht genehmigt sind, wie die Nutzung des Ladenlokal-Erdgeschosses des Eckhauses samt ehemaliger Backstube als Wohnräume
- nicht genehmigter Wanddurchbruch zum angrenzenden Gebäude an der Kaiserstraße
- Garagen werden als Wohnbereiche genutzt, ohne Genehmigung, was als „formell illegale Wohnnutzungen“ bezeichnet wird
- die Mieter stehen „überwiegend in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zueinander“
- die legal genutzten Wohnflächen und die wohnlich genutzten gewerblichen Flächen weichen von den vorhandenen Mietverträgen erheblich ab
- für verschiedene Gebäudeteile fehlen Baugenehmigungen
- das Dachgeschoss des Eckhauses wurde 2019 aus brandschutztechnischen Gründen die Nutzung untersagt
- Heizungen wurden stillgelegt beziehungsweise es fehlt an Heizkörpern, was zu massivem Schimmelbefall führte
- die Wasserversorgung ist unklar
- Dächer sind erheblich beschädigt, so dass Wasser eindringen kann
Das Amtsgericht fasst zusammen: „Es besteht ein größerer Unterhaltungs-, Instandsetzungs- und Sanierungsstau“.
Der Versteigerungstermin ist für den 11. September um 9:30 Uhr am Amtsgericht Leverkusen angesetzt. Weitere Informationen finden Sie auf www.ag-leverkusen.nrw.de/behoerde/zvg_termine/index.php.
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