- Gerichtspräsident Langericht erlässt Urteil im Prozess gegen den mutmaßlichen Stewardessenmörder
- Lebenslange Haft: Urteil gegen mutmaßlichen Stewardessenmörder gesprochen
- Gerichtsurteil: Sven K muss lebenslang in Haft
- Schwerer Richterspruch: Sven K wird lebenslang verurteilt für den Mord an Stewardess Claudia K.
Gerichtspräsident Langericht erlässt Urteil im Prozess gegen den mutmaßlichen Stewardessenmörder
In einem aufsehenerregenden Verfahren hat Gerichtspräsident Langericht heute das lang erwartete Urteil im Prozess gegen den mutmaßlichen Stewardessenmörder gesprochen. Nach monatelanger Verhandlung und sorgfältiger Beweisaufnahme hat das Gericht nun seine Entscheidung getroffen. Die Öffentlichkeit war von Beginn an gespannt auf das Ergebnis dieses aufsehenerregenden Verfahrens, das deutschlandweit für Schlagzeilen sorgte. Die Frage, ob der Angeklagte tatsächlich schuldig ist, sollte heute endlich beantwortet werden. Die Erwartungen waren groß, die Spannung war hoch, und nun liegt das Urteil vor.
Lebenslange Haft: Urteil gegen mutmaßlichen Stewardessenmörder gesprochen
Das Urteil ist gefallen: Sven K. muss lebenslang in Haft. Der 58-Jährige wurde des Mordes an der Stewardess Claudia K. schuldig gesprochen.
Gerichtsurteil: Sven K muss lebenslang in Haft
Um 15.10 Uhr verkündete der Vorsitzende Richter Jochen Kötter das Urteil. Sven K. erstarb auf der Anklagebank, als er die Nachricht hörte. Zuvor hatten die Verteidiger Jochen Ohliger und Athanasios Antonakis gefordert, den Angeklagten aus Mangel an Beweisen freizusprechen.
Der Angeklagte hatte behauptet, am Tatort gewesen zu sein, um einen André dorthin gefahren zu haben. Als dieser nicht zum Auto zurückgekommen sei, sei er zur Wohnung des Opfers gegangen und habe Erste Hilfe geleistet, als er die Stewardess am Boden in einer Blutlache liegen sah.
Schwerer Richterspruch: Sven K wird lebenslang verurteilt für den Mord an Stewardess Claudia K.
Das Verhalten von Sven K. nach der Tat hatte Fragen aufgeworfen in einem Prozess, in dem die Kammer vor der Herausforderung stand, einen Mord aufzuklären, der beinahe zwei Jahrzehnte zurückliegt.
INFOS: Was nach dem Urteil passieren kann
Das Urteil des Landgerichts Wuppertal bedeutet nicht automatisch das Ende aller juristischen Auseinandersetzungen um den 17 Jahre zurückliegenden Fall. Möglich, dass sich demnächst der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Revision des Angeklagten befassen muss.
Nur wenige Tage nach dem Tod von Claudia K. hatte sich deren Ex-Mann Hartmut K. eine Kugel in den Kopf geschossen, für die Tatzeit hatte er ein Alibi. Der nun angeklagte Sven K. war bereits 2007 auf der Liste der Ermittler gelandet, weil Hartmut K. und er sich kannten.
Der Fall des Cold Case
Der Fall landete bei den Akten - bis Ermittler den Cold Case wieder aufgriffen. DNA-Spuren, die damals auf Folien gesichert und mit einem neuen Verfahren ausgewertet worden waren, hatten 2023 nach Hessen zum Tankstellenräuber Sven K. geführt.
Dass der Angeklagte vorher in die Akte geschaut und das Phantombild gesehen habe, lasse nur eine Erklärung zu: K. habe den Mord begangen. Mittellange Haare, zum Zopf gebunden, Wollmütze: Was der Angeklagte über den André sage, passe auffällig gut zu dem Mann, den eine Zeugin am Tattag vor der Haustüre von Claudia K. gesehen haben will.
Der Vorsitzende Richter Jochen Kötter sagte an den Sohn (33) des Opfers gewandt, er könne nicht versprechen, dass die Odyssee vorbei sei. Möglich, dass sich demnächst der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Revision des Angeklagten befassen muss.
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