Der Streit um Masken: Der Bund gerät in Rechtsstreit mit einer Mönchener Firma
Die Coronapandemie hat das Leben vieler Menschen weltweit auf den Kopf gestellt. In Deutschland haben die Bundesregierung und die Länderregierungen versucht, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Maskenpflicht, die in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens gilt. Doch jetzt gerät der Bund in einen Rechtsstreit mit einer Münchener Firma, die die Lieferung von Schutzmasken an die Bundeswehr betreibt. Die Firma wirft dem Bund vorgebliche Vertragsverletzungen vor und will nun ihr Recht vor Gericht durchsetzen.
Der Bund gerät in Rechtsstreit mit Münchner Firma über Corona-Maskenlieferungen
Die Monheimer Handelsfirma ILTS und das Bundesgesundheitsministerium stecken in einem Rechtsstreit, der jetzt womöglich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) enden könnte. ILTS hatte im Frühjahr 2020 nach Ausbruch der Corona-Pandemie an einer staatlichen Ausschreibung teilgenommen und wollten massenhaft Masken liefern.
Bei der Ausschreibung machten viel mehr Firmen mit als vom Ministerium angenommen, sie wollten massenhaft Masken liefern. Bei einem großen Teil der Ware verweigerte das Ministerium die Annahme, so auch bei ILTS. Die Firma, die ihren Sitz damals noch in Düsseldorf hatte, verkaufte dem Bund damals 15 Millionen FFP2-Masken und eine hohe Anzahl an OP-Masken.
Nach den Worten des Firmenanwalts Till Veltmann war die Lieferung zunächst bis Ende April 2020 vorgesehen, dann verschob das Bundesministerium die Übergabe zweimal auf spätere Zeitpunkte im Mai. Dann sei der Bund von seinem Vertrag zurückgetreten, ohne eine erneute Frist zu setzen, sagt Veltmann.
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln sah dies jedoch anders und verurteilte den Bund zur Zahlung von rund 86 Millionen Euro plus Zinsen. Die Bundesregierung will in dem milliardenschweren Streit vor Gericht nicht klein beigeben und beabsichtigt, die jüngste Entscheidung des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln (OLG) durch den Bundesgerichtshof (BGH) letztinstanzlich überprüfen und damit die in Streit stehenden Rechtsfragen klären zu lassen.
Der Anwalt appelliert an das Bundesministerium, den Rechtsstreit nicht weiter in die Länge zu ziehen. „Es ist ein Unding, dass die Bundesrepublik bis heute versucht, die Ansprüche abzuwehren - dadurch wird der Schaden immer höher“, sagte der Anwalt.
Die Kölner Richter ließen in dem Urteil keine Revision zu. Allerdings ist eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH möglich.
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