- Änderungen in der Steuerpolitik: Neue Steuerklassen und Freibeträge tragen Änderungen mit sich
- Neue Steuerfreibeträge für Steuerzahler: Mehr Geld im Jahr für Familien und Einkommensteuerzahler
- Steuerreform: Neue Steuerklassen für Paare und Freibeträge für Alle: Was sich ändert und wie das für Sie bedeutet
- Steuerpolitik im Wandel: Neue Freibeträge, Steuerklassen und Entlastungen für Familien: Was die Änderungen für Sie bringen
Änderungen in der Steuerpolitik: Neue Steuerklassen und Freibeträge tragen Änderungen mit sich
Die Steuerpolitik erfährt einen bedeutenden Wandel. Die Einführung neuer Steuerklassen und Freibeträge bringt eine Vielzahl von Änderungen mit sich, die sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen von großer Bedeutung sind. Die neuen Steuerklassen zielen darauf ab, die Steuerbelastung für bestimmte Bevölkerungsgruppen zu reduzieren, während die erhöhten Freibeträge den Netto-Lohn von Arbeitnehmern erhöhen sollen. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Hintergründe und Folgen dieser Steuerreform.
Neue Steuerfreibeträge für Steuerzahler: Mehr Geld im Jahr für Familien und Einkommensteuerzahler
Steuerzahler sollen in diesem Jahr von höheren Freibeträgen bei der Einkommensteuer profitieren. Die Bundesregierung hat entsprechende Reformen auf den Weg gebracht, die im Bundestag und Bundesrat beraten werden sollen. Die Maßnahmen sollen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, insbesondere Familien, bis 2028 um durchschnittlich 14 Milliarden Euro pro Jahr entlasten.
Steuerreform: Neue Steuerklassen für Paare und Freibeträge für Alle: Was sich ändert und wie das für Sie bedeutet
Ab 2030 werden auf Ehepaare und Lebenspartner neue Steuerklassen zukommen. Die Bundesregierung will die Steuerklassen III und V abschaffen und durch ein Faktorverfahren in Steuerklasse 4 ersetzen. Dies soll die Lohnsteuerbelastung gerechter auf beide Eheleute oder Lebenspartner verteilen.
Steuerliche Freibeträge: Laut Bundesverfassungsgericht darf das Existenzminimum nicht besteuert werden. Deshalb müssen Freibeträge in der Einkommensteuer regelmäßig angepasst werden. Der Grundfreibetrag soll in diesem Jahr um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen und im kommenden Jahr um weitere 300 Euro auf 12.084 Euro.
Steuerklasse III und V: Die Steuerklassen III und V sollen abgeschafft werden. Stattdessen sollen Partner ab 2030 automatisch in Steuerklasse 4 mit dem Faktorverfahren fallen. Das Finanzamt berechnet dann konkret, wer wie viel netto zum Einkommen beiträgt und besteuert entsprechend.
Steuerpolitik im Wandel: Neue Freibeträge, Steuerklassen und Entlastungen für Familien: Was die Änderungen für Sie bringen
Kinderfreibetrag: Der steuerliche Kinderfreibetrag soll in diesem Jahr um 228 Euro auf 6.612 Euro angehoben werden. Im Jahr 2026 ist eine weitere Anpassung geplant: Dann gibt es noch einmal 156 Euro mehr auf 6.828 Euro.
Kindergeld: Ab Januar sollen Familien pro Monat und Kind fünf Euro mehr Kindergeld bekommen – also 255 statt bisher 250 Euro monatlich. Im Jahr 2026 ist eine weitere Anpassung geplant: Dann gibt es noch einmal vier Euro mehr auf 259 Euro monatlich pro Kind.
Inflationsanpassung: Die Eckwerte in der Einkommensteuer werden an die Inflation angepasst. Die Einkommensgrenzen, ab denen der nächsthöhere Steuersatz fällig wird, werden nach oben verschoben - mit Ausnahme der Reichensteuer.
Ehegattensplitting: Es ändert sich nichts am Ehegattensplitting. Auch beim Faktorverfahren von Steuerklasse 4 wird das Ehegattensplitting angewendet. Partner können damit eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.
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