Neuss: Bis wann Unternehmen ihre Abschlussbuchungen für Corona-Hilfen einreichen müssen
In der Stadt Neuss gibt es für Unternehmen, die Corona-Hilfen erhalten haben, einen wichtigen Termin zu beachten. Um die finanzielle Unterstützung zu erhalten, müssen sie ihre Abschlussbuchungen bis zu einem bestimmten Datum einreichen. Dieser Termin ist für viele Unternehmen von großer Bedeutung, da sie auf die Corona-Hilfen angewiesen sind, um ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern. In diesem Artikel erfahren Sie, bis wann Unternehmen ihre Abschlussbuchungen einreichen müssen und welche Konsequenzen es hat, wenn dieser Termin nicht eingehalten wird.
Neuss: Unternehmen haben bis September Zeit für Corona-Hilfen zu abschließen
Unternehmen, die während der Corona-Pandemie Wirtschaftshilfen erhalten haben und noch keine Schlussabrechnung eingereicht haben, sollten dies zeitnah nachholen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein rät, dies bis zum 30. September 2024 zu erledigen.
Vorläufig bewilligte Anträge werden abgelehnt, wenn die Unternehmen nicht fristgerecht ihre Schlussabrechnungen einreichen. Die Gelder werden dann vollständig zurückgefordert.
Bis Ende Juli wurden laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) rund 570.000 Schlussabrechnungs-Pakete eingereicht, 300.000 stehen noch aus. Um die vorläufig gewährten Hilfen behalten zu können, müssen die Empfänger bis zum Fristablauf eventuell noch fehlende Unterlagen beibringen und die Abrechnungen einreichen.
Corona-Wirtschaftshilfen wurden von Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und Selbstständigen, deren Umsätze pandemiebedingt erheblich eingebrochen waren, mit Bundesmitteln von mehr als 63 Milliarden Euro unterstützt. Im Interesse einer zügigen Auszahlung wurden die zumeist auf Prognosen basierenden Anträge zunächst vorläufig bewilligt, erläutert Bert Mangels, Referent im IHK-Bereich Gründung, Recht und Steuern.
Bislang haben die Bewilligungsstellen der Länder nach Angaben des BMWK mehr als 197.000 finale Schlussbescheide erteilt. Dabei wurden die vorläufig gewährten Hilfen in circa 36 Prozent der Fälle bestätigt. Etwa 41 Prozent der Antragstellenden konnten sich über eine Nachzahlung freuen, und rund 24 Prozent der Schlussbescheide enthielten Rückzahlungsforderungen.
Die Unternehmen sollten daher schnellstmöglich ihre Schlussabrechnungen einreichen, um die vorläufig gewährten Hilfen zu behalten. Andernfalls drohen Rückzahlungsforderungen und die Ablehnung der Anträge.
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