Ab November möglich: Wie ändern Sie den Geschlechtsausweis und den Vornamen

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Ab November möglich: Wie ändern Sie den Geschlechtsausweis und den Vornamen

Ab dem kommenden November wird es in Deutschland erstmals möglich sein, den Geschlechtsausweis und den Vornamen ohne gerichtliche Genehmigung ändern zu lassen. Diese rechtliche Änderung ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Anerkennung und Akzeptanz von Menschen, die ihre geschlechtliche Identität ändern möchten. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie vorgehen müssen, um Ihren Geschlechtsausweis und Vornamen zu ändern, und was Sie beachten müssen, wenn Sie von dieser neuen Regelung profitieren möchten.

Geschlecht und Vorname umändern: Ab November neue Möglichkeiten im Selbstbestimmungsgesetz

Ab dem 1. November wird es in Deutschland möglich sein, den ab Geburt zugewiesenen Geschlechtseintrag auf Antrag zu berichtigen. Auch der Vorname kann in diesem Zuge geändert werden - dem neuen Selbstbestimmungsgesetz sei Dank.

Die Vorbereitung dafür können Interessierte bereits heute treffen. Die Zeitschrift „Finanztest“ (9/2024) erklärt, wie es geht.

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Geschlecht und Vorname leichter ändern lassen

Um den Geschlechtseintrag und eventuell den Vornamen zu ändern, müssen Sie folgende Schritte unternehmen:

Schritt 1: Anmeldung

Schritt 1: Anmeldung

Teilen Sie einem Standesamt Ihrer Wahl persönlich oder schriftlich mit, dass Sie Gebrauch vom neuen Selbstbestimmungsgesetz machen und ihr Geschlecht sowie eventuell den Vornamen berichtigen lassen möchten. Laut „Finanztest“ bieten einige Standesämter dafür sogar ein eigenes Onlineformular an.

Nach der Anmeldung müssen Sie grundsätzlich drei Monate lang warten. Deswegen können Sie diesen Schritt auch schon heute - vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes - angehen.

Schritt 2: Persönliche Erklärung

Machen Sie einen Termin für Ihre persönliche Erklärung bei dem Standesamt, bei dem Sie die Änderungen angemeldet haben. Nehmen Sie zum Termin sämtliche Ausweisdokumente, die Geburtsurkunde und gegebenenfalls eine Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit.

In dem Termin erklären Sie dann, wie der Geschlechtseintrag künftig vermerkt und ob und inwiefern der Vorname geändert werden soll. Lassen Sie sich hierfür nicht länger als sechs Monate Zeit, weil die Anmeldung sonst erneut vorgenommen werden muss.

Schritt 3: Übermittlung und Ausstellung neuer Dokumente

Das gewählte Standesamt übermittelt die neuen Daten an Ihr Geburtsstandesamt, wo anschließend eine neue Geburtsurkunde beantragt werden kann.

Achtung: Minderjährige ab 14 Jahren können die Erklärung zwar selbst abgeben, benötigen aber die Zustimmung ihrer Sorgeberechtigten. Fehlt die Zustimmung, müssen Minderjährige sie mithilfe des Familiengerichts erstreiten.

Heike Schulze

Ich bin Heike, ein erfahrener Redakteur und der Chefredakteur der Website Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Mit meiner langjährigen Erfahrung in der Branche sorge ich dafür, dass unsere Leser stets aktuelle Nachrichten mit Strenge und Objektivität erhalten. Meine Leidenschaft für den Journalismus und mein Engagement für qualitativ hochwertige Berichterstattung spiegeln sich in jedem Artikel wider, den wir auf Hol Aktuell veröffentlichen. Es ist mir wichtig, unseren Lesern verlässliche Informationen zu liefern und sie stets auf dem neuesten Stand zu halten.

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