- Termine bestätigt: Diese Jahrgänge müssen ihre Führerscheine umtauschen
- Führerscheine müssen umgetauscht werden: EU-weite einheitliche Führerscheine ab 2033
- Wer muss seinen Führerschein umtauschen?
- Was passiert, wenn man die Frist verpasst?
- Wer ist für den Umtausch zuständig?
- Was brauche ich für den Umtausch?
- Wie tausche ich meinen Führerschein in den NRW-Gebieten um?
- Kosten des Umtausches
- Muss man die Fahrprüfung wiederholen?
- Wie lange gilt der neue Führerschein?
Termine bestätigt: Diese Jahrgänge müssen ihre Führerscheine umtauschen
Die EU-weite Regelung zur Umstellung der alten Führerscheine auf die neuen, EU-konformen Dokumente ist in vollem Gange. Nachdem der Umtausch-Termin bereits mehrfach verschoben wurde, ist jetzt offiziell bestätigt, dass bestimmte Jahrgänge ihre Führerscheine umtauschen müssen. Betroffen sind alle Fahrer, die ihren Führerschein zwischen 1953 und 1958 erworben haben. Diese Personen müssen bis zum 19. Januar 2023 ihren Führerschein umtauschen, um weiterhin gültig zu sein. Es ist deshalb ratsam, sich schnellstmöglich an die zuständigen Behörden zu wenden, um den Umtausch zu beantragen.
Führerscheine müssen umgetauscht werden: EU-weite einheitliche Führerscheine ab 2033
In Zukunft sollen Führerscheine europaweit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen sie in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch vorzubeugen. Menschen mit Führerschein, die in der Europäischen Union (EU) leben, sollen deshalb ab dem Jahr 2033 einen einheitlichen Kartenführerschein besitzen.
Wer muss seinen Führerschein umtauschen?
Es geht dabei um die Dritte EU-Führerscheinrichtlinie, nach der bis zum 19. Januar 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine ausgetauscht werden müssen, erklärt das Bundesverkehrsministerium. Aber je nach Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher:
Vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Juli 2024
1971 bis 1998: Umtausch bis 19. Januar 2025
1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Mit dem Führerschein-Umtausch-Rechner des ADAC können Sie ihr Umtauschdatum außerdem berechnen lassen. Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheindokuments vor dem entsprechenden Fristende ist jederzeit möglich.
Was passiert, wenn man die Frist verpasst?
Das Ablaufdatum bezieht sich nur auf das Führerschein-Dokument und nicht den Inhalt der Fahrberechtigung. Pkw und Motorräder dürfen daher trotz verstrichener Umtauschfrist weiter gefahren werden. Der Fahrer begeht dann eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Ordnungsgeld von zehn Euro beglichen werden muss.
Wer ist für den Umtausch zuständig?
Um lange Wartezeiten und überforderte Behörden zu vermeiden, wird die Reihenfolge des Führerscheinumtausches in ganz Deutschland von einem gesetzlich vorgeschriebenen Stufenplan geregelt. Zuständig für den Austausch ist jedoch die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnorts. Das Bundesverkehrsministerium rät, sich frühzeitig für einen Termin mit der Behörde in Verbindung zu setzen.
Was brauche ich für den Umtausch?
Um den Umtausch möglichst reibungslos vonstattengehen zu lassen, sollte man auch die benötigten Dokumente bereithalten:
Personalausweis oder Reisepass
Biometrisches Passfoto
Aktueller Führerschein (wird mit dem Erhalt des neuen entwertet)
Die allermeisten Menschen werden indes nicht dort wohnen, wo sie ihre Fahrerlaubnis erhalten haben. In diesem Fall muss man sich eine sogenannte „Karteikartenabschrift“ besorgen. Diese wird von der Behörde ausgestellt, die die Fahrerlaubnis ursprünglich erteilt hat. Das Dokument kann per Post, telefonisch oder online beantragt und der aktuellen Fahrerlaubnisbehörde zugeschickt werden.
Wie tausche ich meinen Führerschein in den NRW-Gebieten um?
Die Fristen gelten für ganz Deutschland und somit auch für Nordrhein-Westfalen. Vor Ablauf der Frist sollten Sie sich um einen Termin bei der örtlichen Behörde kümmern. In Düsseldorf kann man den Antrag beispielsweise auch einfach online stellen. Auf der Seite der Stadt Düsseldorf finden Sie alle Informationen dazu.
Kosten des Umtausches
Der Umtausch in der örtlichen Führerscheinstelle kostet rund 25 Euro. Je nach Behörde können Kosten hinzukommen.
Muss man die Fahrprüfung wiederholen?
Man muss keine Prüfung nachholen, wenn man den Umtausch vornimmt. Auch sonst sind keine neuerlichen Gesundheitsuntersuchungen oder andere Prüfungen damit verbunden. Diese bestehen nur für bestimmte Berufsgruppen, etwa für Berufskraftfahrer oder Busfahrer.
Wie lange gilt der neue Führerschein?
Die Gültigkeit des neuen Führerscheindokuments wird auf 15 Jahre befristet. Eine Fahrprüfung muss auch dann nicht wiederholt werden.
Wir haben Ihnen alle Infos zum Umtausch hier zusammengefasst.
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