Klage gegen AfD: Ausschluss von Medienhäusern bei Wahlparty gerichtlich angefochten
Die Alternative für Deutschland (AfD) steht vor Gericht: Medienhäuser wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) und die Bild-Zeitung haben Klage gegen die Partei eingereicht. Der Grund: die Ausschluss von Journalisten bei einer Wahlparty der AfD im vergangenen Jahr. Die Medienhäuser sehen ihren pressefreien Status verletzt und fordern eine Entschuldigung sowie eine Schadensersatz. Die AfD hatte zuvor argumentiert, dass die ausgeschlossenen Journalisten nicht neutral seien. Nun muss sich die Partei vor dem Gericht verantworten.
Rechtsstreit um AfD-Wahlparty: Medienhäusern Zugang zu Veranstaltung gerichtlich zugesprochen
Das Landgericht Erfurt hat am Donnerstag entschieden, dass die AfD einzelne Journalisten und Medien nicht am Zugang zu ihren Wahlpartys hindern darf. Die Entscheidung betrifft eine am 1. September, dem Tag der Landtagswahl in Thüringen, in Erfurt angesetzte Veranstaltung der Partei.
Die AfD hatte Journalisten des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) sowie von Spiegel, Welt, Bild und taz eine Akkreditierung verweigert, während andere Medien zugelassen wurden. Die ausgeschlossenen Journalisten hatten daraufhin eine gemeinsame Klage beim Landgericht Erfurt eingereicht.
Laut dem Beschluss, der dem RND nach eigenen Angaben vorliegt, muss die Partei nun den Antragstellern in gleichem Umfang wie anderen Medienvertretern Zugang zu ihrer Wahlveranstaltung am 1. September gewähren. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; die AfD kann gegen sie Widerspruch beim Thüringer Oberlandesgericht einlegen.
Die AfD hat in der Vergangenheit mehrfach Medienvertreter von der Teilnahme an Parteiveranstaltungen ausgeschlossen. So hatte der Thüringer Landesverband im vergangenen Herbst ein Team des Westdeutschen Rundfunks von seinem Landesparteitag ausgeschlossen. Im Januar wollte der AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt ein Team des ARD-Magazins Kontraste nicht zulassen. In beiden Fällen entschieden Gerichte, dass den Journalisten der Zugang zu gewähren sei.
Die Entscheidung des Landgerichts Erfurt ist ein wichtiger Schritt für die Pressefreiheit und den Zugang zu Informationen über politische Veranstaltungen.
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