- Die Partei von Wagenknecht beantragt eine Volksabstimmung über die US-Raketen
- BSW beantragt Volksabstimmung über US-Raketen: Wagenknecht will Mehrheit der Bürger einbeziehen
- Wagenknecht begründet den Antrag
- Volksbefragung soll parallel zur Bundestagswahl 2025 stattfinden
- Volksabstimmungen auf Bundesebene sind umstritten
Die Partei von Wagenknecht beantragt eine Volksabstimmung über die US-Raketen
In einem überraschenden Schritt hat die Partei von Sahra Wagenknecht nun einen Antrag auf Volksabstimmung gestellt, um die deutsche Bevölkerung über die Stationierung von US-Raketen auf deutschem Boden zu befragen. Die Partei fordert, dass die Bundesregierung sich gegen die Stationierung von Atomwaffen in Deutschland ausspricht und sich dafür einsetzt, dass deutsche Stützpunkte nicht für den Einsatz von US-Raketen genutzt werden. Die Initiative kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Diskussionen um die Aufrüstung der NATO und die Sicherheitspolitik Deutschlands wieder an Bedeutung gewinnen. Die Frage bleibt, ob die Volksabstimmung tatsächlich stattfinden wird und welche Konsequenzen dies für die deutsche Politik haben könnte.
BSW beantragt Volksabstimmung über US-Raketen: Wagenknecht will Mehrheit der Bürger einbeziehen
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat einen Antrag gestellt, um per Bundestagsbeschluss eine Volksbefragung über die Pläne zur Stationierung von US-Mittelstreckenraketen in Deutschland durchzusetzen. Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, die Befragung gesetzlich vorzubereiten.
Eine Mehrheit für den Antrag ist jedoch mehr als fraglich – das BSW hat nur zehn Abgeordnete im Bundestag. Zudem sind Volksabstimmungen im Grundgesetz nur ausnahmsweise vorgesehen: für den Fall einer Neugliederung des Bundesgebiets.
Wagenknecht begründet den Antrag
Parteigründerin Wagenknecht und die übrigen BSW-Bundestagsabgeordneten begründen ihren Antrag damit, dass es vor der im Juli beim Nato-Gipfel verkündeten Stationierungsentscheidung keine öffentliche Debatte gegeben habe. Laut Umfragen lehne eine relative Mehrheit der Bevölkerung die Pläne ab, heißt es in dem Antrag.
„Es darf nicht länger undemokratisch in Hinterzimmern gegen den Mehrheitswillen der Bürger entschieden werden“, sagte die BSW-Chefin der dpa. „Die Menschen, ganz besonders die Ostdeutschen, wollen diese gefährlichen Raketen nicht.“
Die Befragung soll laut Antrag spätestens parallel zur Bundestagswahl 2025 stattfinden. AfD liegt vor der Landtagswahl in Thüringen weiter deutlich vorn.
Volksabstimmungen auf Bundesebene sind umstritten
Volksbefragungen auf Bundesebene zu solchen Fragen sind im bundesdeutschen System der parlamentarischen Demokratie eigentlich nicht vorgesehen - anders als auf Landesebene. Ob sogenannte konsultative Volksbefragungen - also letztlich eine Meinungsäußerung per Abstimmung – verfassungsrechtlich möglich sind, ist umstritten.
Der Verfassungsrechtler Arne Pautsch kam in einem Aufsatz zum Thema 2015 zu dem Schluss, dass dafür eine Verfassungsänderung nötig wäre. Denn die Befragungen hätten einen „faktisch-bindenden Charakter“. Das Grundgesetz erwähnt Volksbefragungen in Artikel 29.
Darin heißt es: „Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes ergehen durch Bundesgesetz, das der Bestätigung durch Volksentscheid bedarf.“ Und weiter: „Die Volksbefragung ist darauf gerichtet festzustellen, ob eine in dem Gesetz vorzuschlagende Änderung der Landeszugehörigkeit Zustimmung findet.“
Schreibe einen Kommentar