Remscheid: Kein Vorstrafenregister nach Weihnachtsmarkt-Auseinandersetzung
In der nordrhein-westfälischen Stadt Remscheid sorgte ein Zwischenfall auf dem Weihnachtsmarkt für Aufsehen. Bei einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen kam es zu einer Eskalation, die letztendlich zur Anzeige führte. Überraschend ist nun die Entscheidung der Justiz, keine Vorstrafenregistereinträge anzulegen. Dies bedeutet, dass die Beteiligten keine negativen Konsequenzen für ihre Zukunft zu befürchten haben. Die Gründe für diese Entscheidung sind noch nicht bekannt. Es bleibt abzuwarten, ob die Öffentlichkeit weitere Informationen über den Vorfall erhält.
Ein Abend, der aus dem Ruder lief
Alles schien gut zu laufen für den 22-Jährigen aus Remscheid. Er hatte sein Abitur bestanden und studierte erfolgreich. Doch dann kam der Dezember 2022. An einem Abend ging er mit Freunden in die Stadt, als es zu einer Auseinandersetzung mit einer anderen Gruppe kam. Der Angeklagte soll in alkoholbedingter Enthemmung zugeschlagen haben.
Das Urteil des Amtsgerichts
Das Amtsgericht verurteilte den jungen Mann zu einer Geldstrafe, die knapp unter dem lag, was er zukünftig als Vorstrafe im Bundeszentralregister mitgeschleppt hätte. Die Staatsanwaltschaft war damit nicht zufrieden und ging in Berufung.
Die Umstände des Vorfalls
Die Gruppe junger Männer, der das Opfer angehörte, war nach dem Besuch des Weihnachtsmarktes und einer Kneipe auf dem Heimweg, als man mit Freunden des Angeklagten aneinandergeriet. Als einer glaubte, einen der Entgegenkommenden zu kennen, soll der mit Hallo Lucy begrüßt worden sein. Dieses Missverständnis eskalierte schnell.
Der Angeklagte war eher zufällig in die Auseinandersetzung hineingeraten. Ein Freund hatte ihn hinzugerufen, nachdem einer der Kontrahenten ihm die Brille aus dem Gesicht geschlagen hatte. Der Angeklagte soll in Panik geraten und über das Maß hinaus um sich geschlagen haben.
Die Verteidigung
Die Verteidigerin des 22-Jährigen betonte, dass ihr Mandant stark alkoholisiert gewesen sei und sich auf einem Ausnüchterungsspaziergang befunden habe. Bereits 500 Euro Schmerzensgeld waren an das Opfer gezahlt worden.
Das Opfer
Der 20-Jährige sagte im Zeugenstand aus, dass er damals von den Schlägen auf den Rücken und ins Gesicht geschockt gewesen sei. Langfristige Verletzungsfolgen habe er nicht davon getragen, auch psychologische Hilfe sei nicht nötig gewesen. Er sei jedoch seit dem Vorfall aufmerksamer und misstrauisch in Gegenden oder gegenüber Menschen, die er nicht kenne.
Das Ende der Geschichte
Die Staatsanwältin hatte nach der Aussage des Zeugen genug gehört, um einer gegenseitigen Rücknahme der Berufung zustimmen zu können. Für den Angeklagten ist die Sache damit glimpflich und ohne Eintrag im Vorstrafenregister ausgegangen. Die Prognose der Verteidigerin: Vor einem Strafgericht sehen wir ihn nicht mehr.
Schreibe einen Kommentar