Petr Bystron: Ermittler fordern Aufhebung der Immunität

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Petr Bystron: Ermittler fordern Aufhebung der Immunität

Die Ermittlungen gegen den CSU-Politiker Petr Bystron nehmen Fahrt auf. Nachdem die Staatsanwaltschaft München erneut Beweise gegen den Abgeordneten gefunden hat, fordern die Ermittler nun die Aufhebung der Immunität Bystrons. Damit soll der Weg frei gemacht werden, um Bystron vor Gericht zu stellen. Die Vorwürfe gegen den CSU-Politiker sind ernst und reichen von Korruption bis hin zu Betrug. Die Öffentlichkeit wartet mit Spannung auf die weitere Entwicklung des Falles und die Konsequenzen für Bystron.

Generalstaatsanwaltschaft beantragt Aufhebung von Petr Bystrons Immunität

Im Zuge der Geldwäsche- und Bestechlichkeitsermittlungen gegen den AfD-Politiker Petr Bystron hat die Generalstaatsanwaltschaft München beim Europäischen Parlament die Aufhebung seiner Immunität beantragt. Dies bestätigte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft.

Zuvor hatte die Augsburger Allgemeine darüber berichtet. Die Ermittlungen gegen Bystron pausierten nach seinem Wechsel ins Europäische Parlament, da er als EU-Abgeordneter wieder Immunität genießt.

Vorwürfe gegen Bystron

Vorwürfe gegen Bystron

Bystron steht im Verdacht, im Zusammenhang mit dem prorussischen Portal Voice of Europe Geld erhalten zu haben, um im Bundestag im Gegenzug im Sinne Russlands zu agieren. Bystron selbst hat die Vorwürfe gegen ihn stets zurückgewiesen und das Verfahren als politisch motiviert bezeichnet.

Bis zum rechtskräftigen Ende des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung. Der Bundestag hatte Bystrons Immunität im Mai aufgehoben. In der Folge wurden mehrere Durchsuchungsaktionen durchgeführt.

Weiterer Verlauf der Ermittlungen

Weiterer Verlauf der Ermittlungen

Nach Bystrons Wechsel ins Europäische Parlament mussten die Ermittler eine Zwangspause einlegen. Mit dem neuen Mandat als EU-Abgeordneter genießt Bystron wieder Immunität. Weiter ermittelt werden darf erst, wenn Bystrons Immunität vom Europaparlament aufgehoben werden sollte.

Die Generalstaatsanwaltschaft München setzt sich daher für die Aufhebung von Bystrons Immunität ein, um die Ermittlungen fortsetzen zu können.

Heike Schulze

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