Düsseldorf: Luxus-Wohnungsbau in Oberkassel - Ralf Schmitz legt Bauantrag ein

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Düsseldorf: Luxus-Wohnungsbau in Oberkassel - Ralf Schmitz legt Bauantrag ein

Die Stadt Düsseldorf erlebt derzeit einen baulichen Boom, der insbesondere in den exklusiven Stadtteilen wie Oberkassel zu einer verstärkten Nachfrage nach Luxus-Wohnungen führt. Vor diesem Hintergrund hat der Projektentwickler Ralf Schmitz nun einen Bauantrag für den Bau einer Luxus-Wohnanlage in Oberkassel eingereicht. Die geplante Anlage soll höchste Ansprüche an Komfort, Ausstattung und Lage erfüllen und sich damit an eine anspruchsvolle Klientel wenden. Die Stadtverwaltung wird in den kommenden Wochen den Antrag prüfen und über die Baueinstufung entscheiden.

Luxus-Wohnungsbau in Oberkassel: Ralf Schmitz legt Berufung ein

Der juristische Streit um das Bauprojekt auf dem Chateau Rikx-Gelände geht in die nächste Runde: Der Immobilienentwickler Ralf Schmitz hat - wie angekündigt - am Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf eingelegt.

Die Berufung des Investors ist eingegangen, bestätigte ein Sprecher des OVG Münster. Auf dem Gelände wird derweil weiter gebaut.

Vorgeschichte

Vorgeschichte

Vor fast genau einem Jahr hatte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht den Neubau von Ralf Schmitz gestoppt. Der Besitzer des benachbarten Alten Bahnhofs, das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW, hatte einen Eilantrag gegen das Projekt eingereicht - mit Erfolg.

Die interessante Argumentation, der die Richter damals folgten: Der geplante Schmitz-Bau sei zu nahe am Biergarten des Brauhauses geplant. Ärger mit Nachbarn sei also absehbar, so die erste Entscheidung.

Weitere Entwicklung

Weitere Entwicklung

Ein halbes Jahr später kippte die nächste Instanz - das OVG in Münster - den Beschluss der Düsseldorfer Richter. Wer eine Wohnung in einem sogenannten Kerngebiet, in dem der ,Alte Bahn­hof’ und das Vorhaben liegen, bezieht, dem ist grundsätzlich auch der in einem sol­chen Gebiet erlaubte Lärm zuzumuten, so die OVG-Richter im vergangenen Dezember.

Sie betonten in ihrem Beschluss aber, dass es erst einmal nur um den Eilantrag ging - und das echte Verfahren in Düsseldorf noch geführt werden müsse. Der Bauträger habe also das Risiko, dass die Baugenehmigung dann doch noch aufgehoben wird.

Aktuelle Situation

Aktuelle Situation

Genau das ist vor wenigen Wochen passiert: Das Verwaltungsgericht gab auch im Hauptverfahren der Biergarten-Seite recht und erklärte die Baugenehmigung für den Luxusbau für ungültig.

Weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, darf Ralf Schmitz weiterbauen. Was das Unternehmen auch tut.

Parallel reichte der Immobilienentwickler Berufung gegen das Düsseldorfer Urteil ein, weshalb jetzt wieder die Münsteraner Richter ran müssen. Wann die entscheiden, ist unklar. Der Schmitz-Bau könnte bis dahin fertig sein.

Martin Weiß

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