Die Wipperfürtherin wird wegen Freiheitsentzug verklagt

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Die Wipperfürtherin wird wegen Freiheitsentzug verklagt

In einer sensationellen Entwicklung im Fall der Wipperfürtherin wird die Frau nun wegen Freiheitsentzug angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft der 35-Jährigen vor, ihre mindójährigen Kinder über einen längeren Zeitraum hinweg gegen ihren Willen in Gewahrsam gehalten zu haben. Die Ermittlungen ergaben, dass die Kinder unter unwürdigen Bedingungen gehalten wurden und keinen Kontakt zur Außenwelt hatten. Die Wipperfürtherin bestreitet die Vorwürfe und behauptet, sie habe nur das Beste für ihre Kinder gewollt. Die Verhandlung wird in den nächsten Wochen stattfinden.

Gerichtsverhandlung um Freiheitsentzug: Wipperfürtherin muss sich verantworten

Gerichtsverhandlung um Freiheitsentzug: Wipperfürtherin muss sich verantworten

Manchmal sind Gerichtsverhandlungen einfach nur bizarr. Dabei geht es vor Gericht oft um Emotionen, um Ausnahmesituationen für Menschen, aber eben auch darum, dass aus diesen Situationen strafrechtlich Relevantes erwächst. Oft sind Beteiligte dann, auch wenn viel Zeit seit den Taten vergangen ist, immer noch voller Groll.

Vor dem Amtsgericht in Wipperfürth musste sich jetzt eine 42-Jährige aus der Hansestadt verantworten. Der Vorwurf lautete: Freiheitsberaubung.

Interessanterweise kam die Angeklagte nicht nur eine Viertelstunde zu spät, sie sagte auch kein Wort der Entschuldigung in Richtung Richter – zudem kam sie in Begleitung des Geschädigten, ihrer Aussage nach ihr Freund.

Vorgeworfen wurde ihr, dem 36-jährigen Geschädigten an einem Abend im November 2023 verweigert zu haben, ihre Wohnung zu verlassen, obwohl er dies wollte. Der Mann war blind, litt unter Autismus und Epilepsie, stand unter der Betreuung seiner Mutter, die ihn auch vor Gericht begleitete.

Alleine diese Konstellation war schon ungewöhnlich. Sehr viel mehr aber war es das Auftreten der Angeklagten. Denn die wirkte während ihrer Aussage latent aggressiv, stritt ab, den Geschädigten am Verlassen der Wohnung gehindert zu haben, was auch ihr Anwalt sagte.

„Ich wundere mich über diese Anklage. Der Geschädigte hat ja bereits im Vorfeld bestätigt, dass er das Haus über den Keller hätte verlassen können“, sagte er.

Die Angeklagte äußerte sich nur zögerlich auf Nachfragen des Gerichts. Sie habe den besagten Tag, dem Geburtstag ihres Freundes, gemeinsam mit ihm verbracht. Ob er geäußert habe, das nicht zu wollen, ob er lieber mit seiner Mutter zu Abend essen wolle, das alles habe er so nicht gesagt. Am Gehen gehindert habe sie ihn nicht.

Deutlich wurde, dass sie die Trennung von ihrem Mann und damit auch von ihren Kindern vor anderthalb Jahren nicht verwunden hatte. Zu dieser Zeit habe sie ihren jetzigen Freund, der sich auch als ihr Verlobter bezeichnete, kennengelernt.

Während dessen Aussage wurde es dann noch ein Stück bizarrer: Denn der Mann berichtete durchaus klar, dass er die Situation schon so empfunden habe, dass er nicht einfach so habe gehen können.

Er berichtete auf der einen Seite davon, dass die Angeklagte seine Verlobte sei – „wir haben einen kirchlichen Segen bekommen“, sagte er. Aber auf der anderen Seite sei sie sehr dominierend, würde ihm einreden, nicht mehr in der Werkstatt für Menschen mit Handicap in Düsseldorf zu arbeiten, wo er gerne tätig sei.

„Sie wollte mich nicht gehen lassen, hat mich mit Küssen und Bissen am Hals zu halten versucht“, sagte er. Ihre Traumata empfinde er als etwas, an dem sie arbeiten müsse.

Und während der Aussage redete die Angeklagte ständig dazwischen, drohte zu gehen und konnte weder von ihrem Anwalt noch vom Richter gebändigt werden, was die Aussage des 36-Jährigen zu einer anstrengenden Angelegenheit werden ließ.

Die Staatsanwältin machte nach rund einer Stunde der Verhandlung einen Punkt. „Ich könnte mir vorstellen, das Verfahren einzustellen. Wir können hier nicht mehr eruieren, was passiert ist“, sagte sie, ebenfalls sichtlich irritiert vom Auftreten der Prozessbeteiligten.

„Ich will einen Freispruch, ich habe nichts getan“, konterte die Angeklagte, nachdem ihr Anwalt dem Vorschlag schon zugestimmt hatte. Nach kurzer Unterredung stimmte sie dann aber doch zu – wodurch ein fraglos außergewöhnlicher Prozess ein vergleichsweise unspektakuläres Ende nahm.

Heike Schulze

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