Institut für Aktien empfiehlt Reformen für Hauptversammlungen

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Institut für Aktien empfiehlt Reformen für Hauptversammlungen

Das Institut für Aktien hat in einer aktuellen Stellungnahme umfassende Reformen für die Hauptversammlungen deutscher Aktiengesellschaften empfohlen. Laut dem Institut sollen diese Reformen dazu beitragen, die Transparenz und die Teilhabe von Aktionären an den Hauptversammlungen zu erhöhen. Insbesondere soll die Digitalisierung von Hauptversammlungen vorangetrieben werden, um die Teilnahme zu erleichtern und die Kosten zu reduzieren. Darüber hinaus fordert das Institut die Stärkung der Aktionärsrechte, um eine faire und transparente Entscheidungsfindung auf den Hauptversammlungen zu gewährleisten. Die Empfehlungen des Instituts zielen darauf ab, die Korporategovernance in Deutschland zu verbessern und die Vertrauenswürdigkeit von Unternehmen zu erhöhen.

DAI und Freshfields empfehlen Reformen für Hauptversammlungen

Die jährliche Hauptversammlung von Aktiengesellschaften ist zumindest für Kleinaktionäre oft die spannendste Veranstaltung ihres Daseins als Miteigentümer des Unternehmens. Es gibt dann jene, die sachlich kritische Fragen stellen, aber auch solche, die sich am Rednerpult primär als wortgewaltige Redner zu inszenieren suchen. Und diejenigen, die gern klagen, weil ihnen irgendwas nicht passt von dem, was der Konzernchef so verkündet.

Überliefert sind Auseinandersetzungen, die sich gegen millionenschwere Beschlüsse richteten, weil die Kläger nach eigenem Bekunden wegen einer lauten Toilettenspülung einen Teil der Vorstandsrede nicht hören konnten. Das sind natürlich absurde Begebenheiten, aber sie gehören in die Geschichte von Hauptversammlungen und können für das Deutsche Aktieninstitut (DAI) und die Kanzlei Freshfields Bruckmann Deringer ein Paradebeispiel für das sein, was sie gern geändert sähen.

Studie fordert lebendigere Hauptversammlungen und offeneren Austausch zwischen Vorstand und Aktionären

Studie fordert lebendigere Hauptversammlungen und offeneren Austausch zwischen Vorstand und Aktionären

Beide zusammen haben eine Studie erstellt, in der sie für lebendigere Hauptversammlungen und einen offeneren Austausch zwischen Vorstand und Aktionären werben. Der scheitert nach Einschätzung von Henriette Peucker, geschäftsführende Vorständin beim DAI, noch viel zu oft daran, dass die Manager eher vorsichtig und formalistisch auf Aktionärsfragen eingehen – aus Angst davor, sich juristisch angreifbar zu machen und eine Nichtigkeits- oder Anfechtungsklage zu riskieren.

Die Hauptversammlung ist neben Vorstand und Aufsichtsrat das wichtigste Entscheidungsgremium einer Aktiengesellschaft. Belange Unter anderem stimmen die Anteilseigner des Unternehmens beim Aktionärstreffen ab über die Dividende, die ausgeschüttet wird. Hinzu kommen Wahlen zum Aufsichtsrat.

Vorschläge für eine Reform des Beschlussmängelrechts

Dem kann man aus Sicht der Studienautoren natürlich nur dadurch abhelfen, dass man das Beschlussmängelrecht ändert, in dem festgehalten ist, wann der Beschluss eines Aktionärstreffens nichtig oder anfechtbar ist. Und das aus Sicht von Peucker in Deutschland weitaus rigider ist als beispielsweise in Großbritannien, Frankreich und der Schweiz.

„Um die Debattenkultur in der Hauptversammlung zu verbessern, empfehlen wir, die rückwirkende Unwirksamkeit von Beschlüssen auf für den Aktionär wesentliche, also schwere Fehler bei der Auskunftserteilung zu beschränken“, sagt Freshfields-Partnerin Sabrina Kulenkamp. Die Studie empfiehlt, Fragen vorab einzureichen, damit die Beantwortung vor oder in der Hauptversammlung „rechtssicherer und flexibler“ werde. Zudem sollten Anträge grundsätzlich 14 Tage vor der Hauptversammlung bekannt gemacht werden müssen, damit Aktionäre, die ihre Stimme schon vor dem Treffen abgeben, genug Zeit bekommen „für eine umfassende Meinungsbildung“.

Alles auch im Sinne einer strafferen Hauptversammlung, die nach Angaben von Peucker bei einem Dax-Mitgliedsunternehmen heute im Schnitt sechs bis acht Stunden dauert.

Ob Manager allerdings bei der Beantwortung von Aktionärsfragen schwere Fehler gemacht haben, wie man die also definiert und ob der Vorstand dabei sogar vorsätzlich gehandelt haben könnte, wird womöglich aber auch eine Frage sein, die im Einzelfall irgendwann vor Gericht geklärt werden muss.

Und: Das DAI und Freshfields haben ihre Vorschläge unabhängig davon formuliert, ob eine Hauptversammlung als Präsenzveranstaltung stattfindet oder als virtuelles Aktionärstreffen, wie es zu Pandemiezeiten unumgänglich war. Das, so Peucker, sollte man den Unternehmen überlassen. Dass so manches von ihnen von der Online-Veranstaltung nicht mehr abrücken will, hat aber schon mehr als einmal den Unmut von Aktionärsschützern ausgelöst. Das wird sich durch keine Reform ändern.

Ursula Herrmann

Ich bin Ursula, Journalistin bei der Webseite Hol Aktuell. Als Generalistin berichte ich über nationale und internationale Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Meine Artikel sind immer aktuell und informativ, um unseren Lesern die wichtigsten Ereignisse des Tages zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für Journalismus und meinem Engagement für die Wahrheit strebe ich danach, unsere Leser stets gut informiert zu halten.

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