Corona-Krise: Söder will alle offenen Bußgeldverfahren aussetzen
Infolge der aktuellen Corona-Krise plant der bayerische Ministerpräsident Markus Söder, alle offenen Bußgeldverfahren aufgrund von Corona-Verstößen einzustellen. Dies betrifft alle Verfahren, die noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind. Laut Söder soll dies eine Entlastung für die Justiz und die Betroffenen selbst darstellen. Die Maßnahme soll helfen, die Kapazitäten der Justiz zu entlasten und sich auf die Bewältigung der Krise zu konzentrieren.
Söder will Corona-Bußgeldverfahren abschaffen
In Bayern sollen nach dem Willen von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) alle noch laufenden Corona-Bußgeldverfahren eingestellt werden. Bei einer Klausur der CSU-Landtagsfraktion in Kloster Banz erklärte Söder: „Es gibt immer noch Verfahren aus der alten Zeit, wo die großen Beschwerden mit Corona waren: Bußgeldverfahren. Und diese Bußgeldverfahren, die offenen Verfahren, werden jetzt eingestellt und beendet“.
Nach Angaben des Gesundheitsministeriums waren Anfang Juli noch 17.603 Ordnungswidrigkeitsverfahren offen, die Verstöße gegen die Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen zum Gegenstand haben. Zum gleichen Zeitpunkt waren demnach 243.173 Ordnungswidrigkeitsverfahren abgeschlossen. In diesen Verfahren seien insgesamt Bußgelder in Höhe von mehr als 42 Millionen Euro verhängt worden, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums.
Söder verwies darauf, dass die Zeit der Corona-Bußgelder lange her sei. „Da tritt dann auch irgendwann eine Art von Verjährung ein und deswegen bin ich der Meinung, der Rechtsfrieden an der Stelle wäre gut. Das ist auch immer ein Signal an alle, die mit der Zeit noch sehr gehadert haben, dass auch der Staat akzeptiert, dass man an der Stelle mal den Frieden machen muss.“
Auf die Frage, wie die Einstellung der Verfahren konkret ablaufen soll, ging Söder in einer nachfolgenden Pressekonferenz nicht im Detail ein. Das Gesundheitsministerium teilte mit, dies sei noch in der Abstimmung mit anderen Ressorts.
Ein Argument gegen die Einstellung der Verfahren war zuletzt die Frage der Gleichbehandlung von Menschen, die bereits ihr Bußgeld bezahlen mussten. „Konsequenterweise sollte man auch diesen Menschen ihr Geld zurückerstatten“, lautet die Forderung des bayerischen FDP-Chefs Martin Hagen.
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