Neuss: 19-Jähriger nach Tötung eines Obdachlosen zu neun Jahren Jugendhaft verurteilt
In einer spektakulären Entscheidung hat das Landgericht Neuss einen 19-Jährigen zu neun Jahren Jugendhaft verurteilt. Der junge Mann war schuldig gesprochen worden, einen Obdachlosen getötet zu haben. Das Urteil fiel nach einer langen und aufwendigen Ermittlung, die die Staatsanwaltschaft Neuss geführt hatte. Der 19-Jährige hatte den Obdachlosen in einer brutalen Auseinandersetzung getötet, die in der Nacht zum 15. Februar in Neuss stattfand. Die Verurteilung zu neun Jahren Jugendhaft ist ein wichtiges Signal an die Gesellschaft, dass solche gewalttätigen Taten nicht toleriert werden.
Neun Jahre Jugendhaft für 19-Jährigen nach Tötung eines Obdachlosen in Neuss
Zwei Jahre und sechs Monate nach der tödlichen Messerattacke auf einen Obdachlosen in Neuss hat das Landgericht Düsseldorf den inzwischen 19 Jahre alten Täter zu neun Jahren Jugendhaft wegen Mordes verurteilt.
Das Urteil ist das gleiche wie das der Richter der ersten Instanz, das der Bundesgerichtshof (BGH) im Mai diesen Jahres aufgehoben hatte. Der Prozess war aus Jugendschutzgründen nicht öffentlich.
Hintergrund
Der Angeklagte hatte im April 2022 in Neuss den Obdachlosen durch eine Zeltplane hindurch mit zwei Messerstichen getötet. Dies war unstreitig. Da aber im ersten Anlauf in Düsseldorf unklar geblieben war, welcher der beiden Stiche der tödliche war, kam der BGH zu dem Schluss, dass möglicherweise kein Tötungsvorsatz vorlag.
Der Fall musste daher von einer anderen Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf neu aufgerollt werden. Die Richter kamen zum selben Ergebnis wie ihre Kollegen vor einem Jahr: Wer so zusteche, töte vorsätzlich.
Die Verteidigung hatte eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge beantragt.
Der Tathergang
Der Angeklagte war ein halbes Jahr nach der Tat festgenommen worden. Er soll in der Nähe eines Güterbahnhofs in Neuss den im Zelt liegenden Obdachlosen nach Drogen gefragt haben. Als der 31-Jährige sagte, dass er keine habe, stach der Angeklagte auf ihn ein.
Während die beiden Jugendlichen geflüchtet seien, sei der Obdachlose verblutet. Ein Passant hatte später seine Leiche gefunden.
Falsche Verdächtigung
Der Jugendliche hatte damals den Verdacht zunächst auf einen anderen jungen Mann gelenkt. Dieser 20-Jährige saß deshalb zu Unrecht mehrere Wochen in Untersuchungshaft. Mit der Falschbezichtigung hatte der Angeklagte den Verdacht der Ermittler schließlich auf sich selbst gelenkt, weil er bei seiner Aussage Täterwissen offenbarte.
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