Rundfunk-Reform könnte im Sommer 2025 in Kraft treten
Die Medienlandschaft in Deutschland könnte sich grundlegend ändern. Die Rundfunk-Reform, die derzeit von der Bundesregierung diskutiert wird, könnte im Sommer 2025 in Kraft treten. Ziel der Reform ist es, den Rundfunkbeitrag zu ersetzen und eine neue Finanzierungsform für die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten zu finden. Durch diese Reform soll die Medienpluralität gestärkt und die Unabhängigkeit der Medien gesichert werden. Die Reform hat das Potenzial, die Medienlandschaft in Deutschland nachhaltig zu verändern und die freiheitliche Meinungsbildung zu fördern.
RundfunkReform im Sommer: Weniger Programme, effizientere Strukturen
Die Bundesländer treiben ihre Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks voran. In der nächsten Woche könnten die Ministerpräsidenten einen vorläufigen Entwurf in die Online-Anhörung geben, hieß es aus der Rundfunkkommission der Länder.
Ziel der Reform ist es, die öffentlich-rechtlichen Häuser effizienter aufzustellen, Doppelstrukturen zu vermeiden und die Kontrolle zu verbessern. ARD und ZDF arbeiten ihrerseits parallel an Synergien.
Die Länder wollen etwa die Zahl der Hörfunkprogramme auf gut 50 reduzieren und die der Spartenkanäle um vier oder möglicherweise fünf verringern. Wenn die Ministerpräsidenten und alle Landtage in den folgenden Monaten zustimmen, könnte der Reform-Staatsvertrag voraussichtlich im Sommer 2025 in Kraft treten.
Ein äußerst wichtiger Aspekt der Reform ist die Finanzierung. Die Länder hoffen, durch die Reform auch auf Effekte mit Blick auf die Finanzierung zu erzielen. Derzeit ist offen, wie sich perspektivisch die Höhe des Rundfunkbeitrags entwickeln wird.
Ursprünglich sollte der Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf monatlich 18,94 Euro steigen. Doch die Länder schließen eine Erhöhung offensichtlich aus. Die Bundesländer müssen sich eng an der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) orientieren.
Hintergrund der Reform ist auch die Krise des Senders RBB vor zwei Jahren, bei der es um Vorwürfe der Verschwendung an der Spitze ging. Die Länder wollen nun die öffentlich-rechtlichen Medienhäuser auf eine solide Finanzbasis stellen.
Bundesländer treiben RundfunkReform voran: Reform-Staatsvertrag im Sommer in Kraft treten
Die Bundesländer treiben ihre Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks voran. Ziel ist es, die öffentlich-rechtlichen Häuser effizienter aufzustellen, Doppelstrukturen zu vermeiden und die Kontrolle zu verbessern.
Die Länder wollen die Zahl der Hörfunkprogramme auf gut 50 reduzieren und die der Spartenkanäle um vier oder möglicherweise fünf verringern. Wenn die Ministerpräsidenten und alle Landtage in den folgenden Monaten zustimmen, könnte der Reform-Staatsvertrag voraussichtlich im Sommer 2025 in Kraft treten.
In einem Folgeschritt wollen sich die Länder dann mit der Finanzierung beschäftigen. Die Länder hoffen, durch die Reform auch auf Effekte mit Blick auf die Finanzierung zu erzielen.
Schreibe einen Kommentar