Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen wollen das Bundesverfassungsgericht stärken
Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben sich auf eine gemeinsame Initiative geeinigt, um die Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland zu stärken. Durch die Zusammenarbeit beider Länder soll das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gestärkt werden, um seine Unabhängigkeit und Effizienz zu erhöhen. Dieser Schritt ist von großer Bedeutung, da das Bundesverfassungsgericht eine zentrale Rolle bei der Überwachung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und politischen Entscheidungen spielt. Durch die Stärkung des Gerichts soll die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland weiter gefördert werden.
Bundesratsinitiative will Bundesverfassungsgericht stärken
Die Länder sollen als weiteres Bollwerk gegen autoritäre Kräfte gestärkt werden, sagte Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) am Dienstag in Hannover. Damit soll eine zweite starke Verteidigungslinie im Kampf gegen die Feinde unserer Demokratie geschaffen werden.
Die Initiative sieht vor, dass zukünftige Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes von der Zustimmung des Bundesrates abhängig sind und dies im Grundgesetz festgeschrieben wird. Das Ziel ist es, einen wirksamen Schutzwall um das Bundesverfassungsgericht als Garanten unseres Rechtsstaats zu errichten, so Wahlmann.
Reformpläne des Bundes
Die Staatskanzlei in Hannover bezeichnete das Vorhaben als eine Ergänzung der Reformpläne des Bundes. Am Beispiel Polens habe sich gezeigt, wie schnell ein Verfassungsgericht außer Funktion gesetzt werden könne, wenn eine populistische Mehrheit im Parlament Zugriff auf das Verfahrensrecht bekomme. So etwas müsse für Deutschland verhindert werden.
Ampel und Union wollen Reform noch vor der Wahl
Das Erstarken der AfD hatte eine Debatte entfacht, ob und wie man das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe besser vor politischem Einfluss schützen kann. SPD, Grüne, FDP und die Union im Bundestag wollen daher noch vor der Bundestagswahl zentrale Vorgaben zur Struktur des Gerichts im Grundgesetz verankern.
Konkret wollen sie unter anderem die zwölfjährige Amtszeit der Richter, den Ausschluss einer Wiederwahl sowie die Altersgrenze der Richter von 68 Jahren festschreiben.
Bisher sind Änderungen, die das Risiko einer Blockade oder politischen Instrumentalisierung des Karlsruher Gerichts bergen, theoretisch mit einer einfachen Mehrheit möglich. Für eine Änderung oder Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes ist dagegen immer eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat erforderlich.
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