Haushaltsgesetz 2025: Union warnt Lindner vor Verfassungsgerichtsklage
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat Finanzminister Christian Lindner vor den Konsequenzen gewarnt, wenn er das Haushaltsgesetz 2025 nicht wesentlich ändert. Die Union droht mit einer Verfassungsgerichtsklage, falls die vom Finanzminister geplante Verschuldung nicht wesentlich reduziert wird. Die FDP-Politiker will den Staatshaushalt weiterhin durch Kredite finanzieren, was bei der Opposition auf großen Widerstand stößt. Die Union fordert eine ausgewogene Haushaltsplanung, die den Staatsausgaben Einhalt gebietet und die öffentliche Verschuldung reduziert.
Union warnt vor Verfassungsgerichtsklage gegen Lindners Haushaltsgesetz
Die Unionsfraktion behält sich eine neue Verfassungsklage gegen Pläne von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) zur Finanzierung des Bundeshaushalts 2025 vor. Hintergrund sind erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an der geplanten Verwendung von Rückflüssen aus Notlagenkrediten während der Corona- und der Energiekrise.
Die Mittel in Höhe von zusammen rund 3,5 Milliarden Euro will Lindner als Einnahmen im Haushalt verbuchen. Doch die Unionsfraktion und der Bundesrechnungshof sehen darin eine verfassungswidrige Verwendung von Notlagenkreditmitteln zur allgemeinen Haushaltsfinanzierung.
Verfassungsrechtliche Zweifel
„Die Verwendung von nicht benötigten, im vorliegenden Fall zurückfließenden Notlagenkreditmitteln zur allgemeinen Haushaltsfinanzierung ist verfassungswidrig“, heißt es in der Stellungnahme des Heidelberger Verfassungsrechtlers Hanno Kube für die Expertenanhörung im Haushaltsausschuss am kommenden Montag.
Auch der Bundesrechnungshof hatte bereits in einem Bericht für den Haushaltsausschuss vom 6. September verfassungsrechtliche Zweifel an der Verbuchung der Rückflüsse aus Notlagenkrediten erhoben. „Die Verwendung von Rückflüssen aus Notlagenkrediten zur Finanzierung allgemeiner Haushaltsausgaben würde den fortbestehenden zwingenden Zusammenhang zwischen Kreditaufnahmen und Notlage auflösen“, hieß es in dem BRH-Bericht.
Rückflüsse dürfen nicht zur allgemeinen Haushaltsfinanzierung verwendet werden
Die Rechnungsprüfer warnen, dass die Rückflüsse „nicht zur allgemeinen Haushaltsfinanzierung verwendet werden“ dürfen. Sie sind nach Auffassung des Bundesrechnungshofes vielmehr zur Tilgung der Notlagenkredite heranzuziehen. Damit drohe „eine weitere Finanzierungslücke“ im Haushalt.
Die Unionsfraktion denkt nun erneut über eine Verfassungsklage nach, sollte die Ampel an der Verbuchung festhalten. „Wir wollen ausdrücklich keine neue Verfassungsklage. Sollte der Finanzminister diese verfassungswidrigen Buchungsvorschläge aber ins Werk setzen, wäre das ein veritabler Klagegrund“, sagte Unionsfraktionsvize Middelberg unserer Redaktion.
Lindners Argumentation ist nicht tragfähig
Die Argumentation Lindners sei nicht tragfähig. „Das Finanzministerium verteidigt die Verbuchung von Einnahmen aus Corona-Notlagenkrediten im Haushalt 2025 mit allein formalistischen Argumenten“, kritisierte Middelberg. „Materiell handelt es sich aber klar erkennbar um einen Rückfluss von Geldern, die ursprünglich unter Berufung auf die ,Notlage Corona´ unter Aussetzung der Schuldenbremse als Kredite aufgenommen wurden“, sagte Middelberg.
„Auch die genannten weiteren Rückflüsse aus Notlagenkrediten darf die Regierung jetzt nicht zur allgemeinen Haushaltsfinanzierung verwenden. Anderenfalls hätten wir wieder einen Fall der ,Umwidmung´ von Krisen-Geldern, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Auslegung der Schuldenbremse ausdrücklich moniert hatte“, sagte der CDU-Politiker.
Die Unionsfraktion fordert, dass die Regierung die verfassungswidrigen Buchungsvorschläge zurückzieht und stattdessen eine verfassungskonforme Lösung findet.
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