Finanzgericht Köln erteilt grünes Licht für Grundsteuer-Bewertung

Index

Finanzgericht Köln erteilt grünes Licht für Grundsteuer-Bewertung

Das Finanzgericht Köln hat in einem wichtigen Urteil entschieden, dass die Grundsteuer-Bewertung auf Basis der Verkehrswerte der Grundstücke erfolgen darf. Damit erteilt das Gericht grünes Licht für die von der Bundesregierung geplante Reform der Grundsteuer. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die neue Methode zur Bewertung von Grundstücken verfassungskonform ist und den Grundsätzen der Gerechtigkeit und Gleichheit entspricht. Die Entscheidung des Finanzgerichts Köln ist von großer Bedeutung für die Städte und Gemeinden, die auf die Grundsteuer als wichtige Einnahmequelle angewiesen sind.

Finanzgericht Köln gibt grünes Licht für neues Grundsteuerbewertungsmodell

Das Finanzgericht Köln hat erstmals grünes Licht für die neue Grundsteuerbewertung gegeben. Die Richter haben eine Klage gegen die reformierte Bewertung abgewiesen (Az.: 4 K 2189/23).

„Das Urteil ist, soweit wir das überblicken können, das erste zum sogenannten Bundesmodell, das von mehreren Bundesländern angewandt wird“, sagte ein Gerichtssprecher.

Klage gegen Grundsteuerwert-Bescheid

Klage gegen Grundsteuerwert-Bescheid

Die Klage richtete sich gegen einen Bescheid, mit dem der Grundsteuerwert zum 1. Januar 2022 nach dem Bundesmodell festgestellt wurde.

Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken, wie sie die Kläger angeführt hatten, sah das Gericht nicht.

Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen

Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen: Der Senat ließ die Revision zum Bundesfinanzhof zu.

Hintergrund: Neubewertung von Immobilien

Die Neubewertung von Immobilien für die Grundsteuer-Berechnung war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte.

Der Bund der Steuerzahler hält auch die neue Bewertung für verfassungswidrig.

Bundesmodell wird von neun Bundesländern angewendet

Das Bundesmodell, mit dem die Grundsteuer neu berechnet wird, wird von neun Bundesländern angewendet: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Das Gericht veröffentlichte zunächst nur den Tenor der Entscheidung. Die Entscheidungsgründe würden nach Zustellung des schriftlichen Urteils an die Beteiligten nachgereicht.

Heike Schulze

Ich bin Heike, ein erfahrener Redakteur und der Chefredakteur der Website Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Mit meiner langjährigen Erfahrung in der Branche sorge ich dafür, dass unsere Leser stets aktuelle Nachrichten mit Strenge und Objektivität erhalten. Meine Leidenschaft für den Journalismus und mein Engagement für qualitativ hochwertige Berichterstattung spiegeln sich in jedem Artikel wider, den wir auf Hol Aktuell veröffentlichen. Es ist mir wichtig, unseren Lesern verlässliche Informationen zu liefern und sie stets auf dem neuesten Stand zu halten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up