Stadt Leverkusen verhaftet zwölf Falschparkende

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Stadt Leverkusen verhaftet zwölf Falschparkende

In einer umfangreichen Aktion gegen Falschparken hat die Stadt Leverkusen in den vergangenen Tagen zwölf Personen festgenommen. Die Maßnahme richtete sich gegen Fahrzeugführer, die trotz Verbots in Behindertenparkplätzen parkten. Die Stadtverwaltung hatte diesbezüglich bereits mehrfach warnende Hinweise ausgegeben, doch einige Fahrer ignorierten diese offensichtlich. Durch die entschiedene Vorgehensweise der Behörden soll nun ein Exempel statuiert werden, um andere von ähnlichen Verstößen abzuschrecken. Die Verhafteten müssen jetzt mit empfindlichen Strafen rechnen.

Stadt Leverkusen setzt sich entschieden gegen Falschparken auf Geh- und Radwegen durch

Stadt Leverkusen setzt sich entschieden gegen Falschparken auf Geh- und Radwegen durch

In einer Aktion gegen Falschparken auf Geh- und Radwegen hat die Stadtverwaltung 324 Verstöße festgestellt. Blockierte Geh- und Radwege, etwa durch parkende Autos, seien nicht nur ein Ärgernis, sondern könnten auch zu gefährlichen Situationen führen, „etwa wenn bei so entstandenen Engstellen auf die Straße ausgewichen werden muss“, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt.

Im Zuge der einwöchigen Schwerpunktaktion hatten Mitarbeiter des Fachbereichs Ordnung und Straßenverkehr die Situation auf Geh- und Radwegen im Stadtgebiet eine Woche lang verstärkt überwacht. Die Parksünder erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren durch die Bußgeldstelle. In zwölf Fällen wurden Fahrzeuge abgeschleppt.

Steffen Franzkowski, Leiter des Fachbereichs Ordnung und Straßenverkehr, fasst die Ergebnisse der Aktionswoche so zusammen: „Sie zeigen, dass durchgehende Kontrollen nach wie vor erforderlich sind und auch benötigt werden, um Verkehrsbeeinträchtigungen auf Geh- und Radwegen zu unterbinden.“

Mit den Kontrollen sowie den eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren verbindet er die Hoffnung, dass die betreffenden Autofahrer ihr Verhalten ändern. Das unberechtigte Parken auf Gehwegen kostet bundeseinheitlich 55 Euro Verwarngeld. Beim unberechtigten Parken auf Radwegen ist ebenfalls ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro vorgesehen.

Liegt beim Geh- oder Radwegparken eine Behinderung oder Gefährdung vor oder wird länger als eine Stunde auf dem Gehweg oder Radweg geparkt, erhöht sich der Bußgeldregelsatz und es wird zusätzlich ein Punkt in Flensburg verhängt.

Während der Schwerpunktaktion hätten die Mitarbeiter des Fachbereichs Ordnung und Straßenverkehr Zuspruch von Bürgern für die Aktion erhalten, heißt es in der städtischen Mitteilung weiter. Die Kontrollen auf Geh- und Radwegen würden im Rahmen der personellen Möglichkeiten fortgeführt.

Kerstin Klein

Ich bin Kerstin, ein leidenschaftlicher Experte für aktuelle Nachrichten und Autor bei Hol Aktuell. Als Generalist verfasse ich Artikel zu nationalen und internationalen Themen mit Strenge und Objektivität. Meine Begeisterung für Journalismus treibt mich dazu an, fundierte und gut recherchierte Informationen zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Mit einem Auge für Details und einem starken Sinn für Ethik strebe ich danach, die Leserschaft von Hol Aktuell stets auf dem neuesten Stand zu halten.

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