Langenfeld: Anträge für Zebrastreifen und Umgestaltung des Kirchvorplatzes bei der BGL eingereicht

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Langenfeld: Anträge für Zebrastreifen und Umgestaltung des Kirchvorplatzes bei der BGL eingereicht

In der Gemeinde Langenfeld haben sich bürgerliche Initiativen zusammengefunden, um zwei wichtige Anträge bei der Bezirksregierung (BGL) einzureichen. Zum einen geht es um die Installation von Zebrastreifen in der Innenstadt, um die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu verbessern. Zum anderen soll der Kirchvorplatz umgestaltet werden, um den öffentlichen Raum attraktiver und lebenswerter zu gestalten. Die Initiativen hoffen, dass die BGL diese Anträge positiv bescheidet und damit einen wichtigen Schritt in Richtung einer sichereren und schöneren Innenstadt ermöglicht.

Langenfeld: Anträge für Zebrastreifen und Umgestaltung des Kirchvorplatzes bei der BGL eingereicht

In der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am Donnerstag werden unter anderem zwei Anträge der Bürgergemeinschaft Langenfeld (BGL) diskutiert.

Zebrastreifen am Bahnübergang Richrath?

Zebrastreifen am Bahnübergang Richrath?

Zum einen fordert die Fraktion, zu prüfen, ob die Einrichtung eines Zebrastreifens am Bahnübergang Richrath nahe der Bettine-von-Armin-Gesamtschule möglich ist. Die BGL begründet dies mit der erhöhten Unfallgefahr für Fußgänger an diesem Ort. Da es sich um einen stark frequentierten Schulweg handelt, sind die Kinder und Jugendlichen hier besonders schutzbedürftig. Der dichte Straßenverkehr und die Nähe zur Eisenbahn schränken die Schutzzone der Schüler erheblich ein. Ein Zebrastreifen könnte hier eine entscheidende Verbesserung der Verkehrssicherheit bieten, heißt es in der Begründung des Antrags.

Das Referat Umwelt, Verkehr, Tiefbau der Stadt hat dazu eine Stellungnahme abgegeben: Bei der Hildener Straße handelt es sich um eine klassifizierte Landstraße (L403). Diese befindet sich in der Baulast des Landesbetriebs Straßen NRW. Bezüglich der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) wurde der Landesbetrieb Straßen NRW um eine Stellungnahme gebeten. Diese liegt uns bis heute nicht vor.

Umgestaltung des Kirchenvorplatzes in Richrath

Umgestaltung des Kirchenvorplatzes in Richrath

Zum anderen soll die Verwaltung beauftragt werden, mit dem Vorstand der katholischen Kirchengemeinde in Langenfeld Kontakt aufzunehmen, um abzuklären, ob auf dem Vorplatz östlich des Richrather Kirchengebäudes grundsätzlich und in welcher Form Nutzungen beziehungsweise Gestaltungen möglich und vorstellbar sind.

Die BGL führt an, dass die Umgestaltung des Kirchenvorplatzes St. Martin in Richrath begleitend das bereits beschlossene Verkehrskonzept anführt, zu dem derzeit diverse Planungen laufen, die das Ziel haben, die Situation im Zentrum von Richrath zu optimieren. Begleitend könnte die Umgestaltung/Nutzung von freien Flächen im Zentrumsbereich dazu beitragen, diese Bereiche attraktiver zu machen, heißt es in der BGL-Begründung.

Das Referat Umwelt, Verkehr, Tiefbau der Stadt hat dazu eine Antwort gegeben: Der Langenfelder Ortsteil Richrath hat einen hohen städtebaulichen Wert. Auch die Gestaltung des Kirchenvorplatzes ist, unter Beteiligung der Eigentümer, unter städtebaulichen Fragestellungen zu entwickeln und großräumig zu betrachten. Hierbei sind die Funktionalität, Gestaltung und räumliche Wirkung in Einklang zu bringen und an die Erfordernisse anzupassen.

Die Verwaltung empfiehlt, die Beratung zum BGL-Antrag zu verschieben, um die Entwicklungspotenziale zu prüfen und die Rahmenbedingungen zu klären.

Heike Schulze

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