OVG Münster erleichtert Windrad-Genehmigungen in Nordrhein-Westfalen

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OVG Münster erleichtert Windrad-Genehmigungen in Nordrhein-Westfalen

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat einen wichtigen Schritt in Richtung einer beschleunigten Energiewende in Nordrhein-Westfalen getan. Durch eine neue Rechtsprechung werden künftig die Genehmigungsverfahren für Windräder in dem Bundesland erleichtert. Dies bedeutet, dass die Errichtung von Windkraftanlagen in Zukunft schneller und einfacher möglich sein wird. Die Entscheidung des OVG Münster wird vor allem von Umweltschützern und der Erneuerbaren-Energien-Branche begrüßt, da sie einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen leisten wird.

OVG Münster hebt Windrad-Genehmigungen in Nordrhein-Westfalen auf

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat ein Urteil zur zurückhaltenden Genehmigungspraxis in NRW bei Windrädern gefällt (Az.: 22 B 727/24.AK). Die Richter entschieden zugunsten eines Windenergieanlagen-Betreibers, der eine Genehmigung für eine Anlage in Werl beantragt hatte, die außerhalb einer geplanten Windenergiezone lag.

Der zuständige Kreis Soest hatte diese zunächst erteilt, die Bezirksregierung Arnsberg kippte diese jedoch und stützte sich dabei auf das im Sommer reformierte Landesplanungsrecht. Das war so angepasst worden, dass Genehmigungen im Einzelfall für ein Jahr ausgesetzt werden können.

Reformiertes Landesplanungsrecht

Reformiertes Landesplanungsrecht

Idee war, dass man mehr Zeit bei der Umsetzung der Regionalpläne benötigte und zudem so eine bessere Lenkungswirkung beim Bau neuer Windräder bekommen wollte. Schon damals hatte das Vorhaben zu einem Sturm der Entrüstung vonseiten zahlreicher Bürgerenergieunternehmen geführt, die zwar von der örtlichen Politik die Zustimmung zu ihren Projekten hatten, nun aber am Widerstand der Bezirksregierungen zu scheitern drohten.

Durch die Aussetzungen, so ihre Argumentation, wären viele Genehmigungsverfahren wieder hinfällig. Schwarz-Grün reagierte und stellte klar, dass es nur um Einzelfallentscheidungen gehe.

Urteil des OVG

Im nun behandelten Fall in Werl argumentierte die Bezirksregierung Arnsberg damit, es sei zu befürchten, dass das laufende Regionalplanverfahren durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werde. Der Kreis Soest reagierte und setzte das Genehmigungsverfahren bis zum 10. Juli 2025 aus und ordnete die sofortige Vollziehung dieser Entscheidung an.

Dagegen hat der Betreiber nun jedoch erfolgreich geklagt. Die Begründung der Richter ist auch eine schallende Ohrfeige für den Landesgesetzgeber. Denn in der Mitteilung zum Urteil heißt es, die landesrechtliche Aussetzungsvorschrift verstoße gegen eine Vorschrift des Bundesimmissionsschutzgesetzes und dürfte daher nichtig sein.

Außerdem sahen die Richter keine Anhaltspunkte dafür, dass durch den Bau der Anlage das Planungskonzept des Regionalrates Arnsberg erschwert oder gar unmöglich gemacht worden wäre. Einen Rüffel gab es nicht nur für den Gesetzgeber, sondern auch für die Bezirksregierung. Deren Entscheidung sei „offensichtlich ermessensfehlerhaft“, die angestellten Erwägungen seien unzureichend, weil viele Gesichtspunkte nicht gewürdigt worden seien.

Es ist der erste derart gelagerte Fall, über den das OVG entschieden hat. Aktuell sind noch weitere 17 Eilverfahren anhängig, die rund 50 Windenergieanlagen betreffen.

Kerstin Klein

Ich bin Kerstin, ein leidenschaftlicher Experte für aktuelle Nachrichten und Autor bei Hol Aktuell. Als Generalist verfasse ich Artikel zu nationalen und internationalen Themen mit Strenge und Objektivität. Meine Begeisterung für Journalismus treibt mich dazu an, fundierte und gut recherchierte Informationen zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Mit einem Auge für Details und einem starken Sinn für Ethik strebe ich danach, die Leserschaft von Hol Aktuell stets auf dem neuesten Stand zu halten.

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