Leichlingen verfügt über eine Baumschutzsatzung

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Leichlingen verfügt über eine Baumschutzsatzung

Die Stadt Leichlingen hat einen wichtigen Schritt in Richtung Umweltschutz getan, indem sie eine Baumschutzsatzung erlassen hat. Diese Satzung zielt darauf ab, den Bestand an Bäumen in der Stadt zu erhalten und zu schützen. Durch diese Maßnahme möchte die Stadtverwaltung den Umweltschutz und die Nachhaltigkeit in Leichlingen fördern. Die Baumschutzsatzung regelt die Fällung, Pflege und Neupflanzung von Bäumen auf privaten und öffentlichen Flächen. Ziel ist es, den ökologischen Wert der Bäume zu erhalten und die Lebensqualität der Bürger zu verbessern.

Leichlingen setzt auf Baumschutz - Aber ist die Satzung rechtlich?

Nach dreijähriger Diskussion hat die Mehrheitskoalition aus CDU, Grünen und FDP eine Baumschutzsatzung für die Blütenstadt beschlossen. Bemerkenswert aus gleich mehreren Gründen: Zum einen ist der Beschluss einer Satzung möglicherweise rechtswidrig, zum anderen schützt sie gar nicht alle Bäume in Leichlingen, sondern nur die auf öffentlichen Grundstücken, an denen die Kommune mindestens zu 50 Prozent beteiligt ist.

Entwurf der Baumschutzsatzung

Entwurf der Baumschutzsatzung

„Diese Baumschutzsatzung dient dem Schutz des Baumbestandes“, heißt es in dem Papier, das im Rat zur Abstimmung gestellt wurde. Weiter ist zu lesen: „Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 30 Zentimetern, mehrstämmig ausgebildete Bäume, wenn wenigstens ein Stamm einen Umfang von mindestens 30 Zentimetern aufweist, Bäume mit einem Stammumfang mindestens eines Baumes von mindestens 30 Zentimetern, wenn sie in einer Gruppe von mindestens zwei Bäumen so zusammenstehen, dass sich die Kronenbereiche berühren.“

Außerdem gilt die Satzung für Bäume, „die aufgrund von Festsetzungen eines Bebauungsplanes zu erhalten sind, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht vorliegen.“ Verboten ist demnach, die geschützten Bäume zu beseitigen, zu zerstören, zu beschädigen oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern.

Verbotene Handlungen

Verbotene Handlungen

Unter die Verbote fallen auch Einwirkungen auf den Wurzel- und Kronenbereich, den geschützte Bäume zur Existenz benötigen und die zur Schädigung oder zum Absterben des Baumes führen oder führen können:

  • Kappen, Anbringen von Verankerungen und Gegenständen
  • Abgrabungen, Ausschachtungen, Aufschüttungen, Verdichtungen oder Versiegelung im Wurzelbereich
  • Ausbringen von Herbiziden, Lagern, Ausschütten oder Ausgießen von (giftigen) Salzen, Säuren, Ölen, Laugen, Farben, Abwässern oder Baumaterialien
  • Befahren und Beparken des Wurzelbereiches
  • Grundwasserabsenkungen oder -anstaungen im Zuge von Baumaßnahmen

Was passiert bei Verstößen?

Die Baumschutzsatzung sieht vor, dass künftig im Vier-Augen-Prinzip geprüft wird, ob ein Baum, der die Kriterien erfüllt, dennoch ausnahmsweise gefällt werden darf. In dem Fall muss der Antragsteller – also die Stadt – innerhalb von zwölf Monaten Ersatz schaffen.

Für einen gefällten Baum soll pro angefangene 50 Zentimeter Stammumfang als Ersatz ein mindestens gleichwertiger Baum gepflanzt werden.

Kritik an der Satzung

Alle Ratsmitglieder – unabhängig von politischer Couleur – sind sich im Grundsatz einig, dass Bäume geschützt werden sollen. Doch dieser Vorschlag sorgte auch nach drei Jahren Vor- und Gegenvorschlägen noch zu heftigen Diskussionen im Rat.

„Dieser Kompromiss ist Murks und lediglich eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme“, stellte Martin Steinhäuser von der BWL unter Beifall der SPD fest.

Denn: Letztlich führt sie dazu, dass ein städtisches Amt im Rathaus bei einem anderen Amt in eben selbigem einen Antrag stellt, einen Baum auf öffentlichem Grund fällen zu dürfen.

Für Bürger und die Gewächse auf deren Grundstücken gilt die Satzung nämlich nicht. Und zwar vermutlich nicht deshalb, weil die Bürger dann vor in Kraft treten einer entsprechenden Vorschrift noch „schnell ganz viele Bäume fällen würden“, wie Cerstin Geldmacher (Grüne) befürchtete.

Sondern weil eine solche Regelung mit Wirkung in den Privatraum noch nicht mal in der Jamaika-Koalition eine Mehrheit gefunden hätte.

Rechtliche Bedenken

Ein weiterer Aspekt der neuen Baumschutzsatzung könnte dazu führen, dass sie gar nicht erst in Kraft tritt, weil Bürgermeister Frank Steffes sie nach dem Beschluss umgehend beanstanden und überprüfen lassen muss.

Die Natur einer Satzung auf Gemeindeebene ist es nämlich, dass sie Wirkung nach außen – also aus der Stadtverwaltung heraus für externe Dritte – entfaltet. Tut die Baumschutzsatzung nach Leichlinger Art aber nicht.

„Wir haben mit dem Städte- und Gemeindebund und der Kommunalaufsicht gesprochen. Da hieß es „So etwas haben wir noch nie gesehen“, berichtete Steffes über die Kommentare zur „halben“ Baumschutzsatzung.

Alternative wäre laut Dominik Laufs (SPD) eine interne Dienstanweisung des Bürgermeisters zum Schutz der Bäume gewesen. Doch davon wollten vor allem die Grünen nichts wissen, sondern lieber das Risiko einer Klage eingehen, bei der die Satzung für ungültig erklärt werden könnte.

Cerstin Geldmacher argumentierte für den drohenden Gesetzesverstoß: „Wir glauben, dass die Bürger den jetzigen Umfang der Baumschutzsatzung so wollen“.

Und der CDU-Fraktionsvorsitzende Helmut Wagner fügte hinzu: „Noch ist ja gar nicht klar, dass die Baumschutzsatzung rechtswidrig ist.“

Holger Hofmann

Ich bin Holger, ein erfahrener Redaktionsleiter von Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Mein Team und ich sind bekannt für unsere strenge und objektive Berichterstattung. Mit meiner langjährigen Erfahrung als Journalist habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, unseren Lesern stets aktuelle und relevante Informationen zu bieten. Meine Leidenschaft für den Journalismus treibt mich jeden Tag an, die besten Geschichten zu finden und sie professionell aufzubereiten.

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