Duisburg: Anhänger des MSV greifen auf Zug-Reisenden und Polizisten ein
In der Stadt Duisburg ist es am Wochenende zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen Anhängern des MSV und Zug-Reisenden gekommen. Laut Polizeibericht griffen die fußballbegeisterten Fans plötzlich und ohne Vorwarnung Zug-Reisende an, die sich in einem Regionalzug aufhielten. Die Situation eskalierte schnell, und auch Polizisten, die versuchten, die Ordnung wiederherzustellen, wurden von den aggressiven Anhängern attackiert. Die genauen Umstände des Vorfalls werden derzeit noch untersucht. Es ist jedoch bereits klar, dass die Gewalttat des MSV-Anhängers nicht toleriert werden kann und konsequente Strafen gefordert sind.
MSV-Fans greifen auf Passagiere und Polizisten in Zug an
Am vergangenen Samstag kam es bei der Abreise aus Gelsenkirchen nach dem Spiel gegen Schalke II in einer Regionalbahn zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Der Vorfall ereignete sich in der RB 32 (Dortmund - Duisburg), wie die Polizei mitteilt.
Während der Einfahrt in den Duisburger Hauptbahnhof kam es zwischen einem 60 Jahre alten MSV-Fan aus Duisburg und einem 30 Jahre alten Fahrgast zum Streit. Daraufhin schlug der Fußballfan auf den Mann ein und trat ihm ins Gesicht.
Polizisten, die den Zug begleiteten, wurden auf die Situation aufmerksam und schritten ein. Daraufhin gingen insgesamt drei Männer mit Schlägen und Tritten auf die Einsatzkräfte los.
Als die Polizei den Duisburger sowie einen Mann aus Voerde und einen weiteren aus Moers fixierten, versuchten sie sich aus den Griffen der Beamten loszureißen und herauszuwenden.
Nach Ankunft des Zuges im Duisburger Hauptbahnhof wurde der 30-Jährige vor Ort entlassen. Auf eine medizinische Behandlung verzichtete er. Die Polizisten brachten die beschuldigten Männer zur Wache der Bundespolizei.
Nach dem Feststellen der Personalien wurden die Männer entlassen. Die Aufzeichnungen der Überwachungskamera in dem betroffenen Zug wurden gesichert, verletzt wurde niemand.
Ermittlungen laufen
Die Bundespolizisten leiteten gegen den 60-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen gefährlicher Körperverletzung ein.
Der 47-Jährige sowie der 48-Jährige müssen sich ebenfalls wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.
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