Verbotene Parole: 'Von der See zum Meer' - Eilantrag gegen Demo-Verbot abgelehnt in Münster

Index

Verbotene Parole: 'Von der See zum Meer' - Eilantrag gegen Demo-Verbot abgelehnt in Münster

Am Dienstagabend hat das Verwaltungsgericht Münster einen Eilantrag gegen das Demo-Verbot für eine geplante Demonstration in Münster abgelehnt. Die Polizei hatte zuvor die Kundgebung unter dem Motto Von der See zum Meer verboten, weil sie verbotene Parolen befürchtete. Die Veranstalter hatten versucht, das Verbot gerichtlich anzufechten, aber das Gericht sah keine Veranlassung, das Verbot aufzuheben. Die Ablehnung des Eilantrags bedeutet, dass die Demonstration nicht wie geplant stattfinden kann. Die Hintergründe und Auswirkungen des Verbots werden in den kommenden Tagen genauer untersucht.

Verwaltungsgericht Münster: Verbot von Parole Von der See zum Meer bestätigt

Vor der propalästinensischen Demonstration zum ersten Jahrestag des Überfalls der islamistischen Palästinenserorganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober hat das Verwaltungsgericht Münster die Untersagung der Parole Vom Fluss bis zum Meer bestätigt.

In einer am Freitag (4. Oktober) veröffentlichten Entscheidung lehnte das Gericht den Eilantrag des Veranstalters ab, mit dem sich dieser gegen die Untersagung der auch auf Englisch und anderen Sprachen verbotenen Parole From the River to the Sea - Palestine will be free gewandt hatte.

Das Polizeipräsidium Münster stützt die Versammlungsbeschränkung darauf, dass das Verwenden der Parole unter die Vereinsverbote gegen die Vereinigungen Hamas und Samidoun falle. Eine ausnahmsweise zulässige Verwendung der Parole liege bei propalästinensichen Demonstrationen fern.

Hintergrund: Jahrestag des Hamas-Überfalls auf Israel

Hintergrund: Jahrestag des Hamas-Überfalls auf Israel

Zum Jahrestag des 7. Oktober werden auch in Deutschland zahlreiche Demonstrationen erwartet. Die Stadt Frankfurt am Main etwa verbot eine propalästinensische Demonstration wegen zu erwartenden Volksverhetzungen, Aufrufen zu Straftaten sowie israelfeindlichen und antisemitischen Ausrufen ganz.

Der Antragsteller wandte dagegen ein, dass Gerichte mehrfach bestätigt hätten, dass der Ausruf dieser Parole nicht strafbar sei. Das Verwaltungsgericht wies den Eilantrag dennoch ab, weil die allgemeine Interessensabwägung gegen den Veranstalter ausfalle.

Gegen die Entscheidung kann der Veranstalter Rechtsmittel einlegen.

Holger Hofmann

Ich bin Holger, ein erfahrener Redaktionsleiter von Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Mein Team und ich sind bekannt für unsere strenge und objektive Berichterstattung. Mit meiner langjährigen Erfahrung als Journalist habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, unseren Lesern stets aktuelle und relevante Informationen zu bieten. Meine Leidenschaft für den Journalismus treibt mich jeden Tag an, die besten Geschichten zu finden und sie professionell aufzubereiten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up