Lohnsteuer-Freibeträge: Mehr Nettoeinkommen durch steuerlichen Ausgleich
Das Finanzamt Erkelenz weist darauf hin, dass Bürger durch Lohnsteuer-Freibeträge einen früheren steuerlichen Ausgleich und somit ein höheres monatliches Netto-Gehalt erreichen können. Durch die Geltendmachung bestimmter Ausgaben können Lohnsteuerermäßigungen erreicht werden, was bereits zu einem geringeren monatlichen Steuerabzug führt.
Zu den abziehbaren Ausgaben zählen Werbungskosten, sofern sie die Pauschale von 1230 Euro übersteigen, sowie Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Diese Ausgaben senken laut Finanzamt die Lohnsteuer, sodass mehr Nettoeinkommen übrig bleibt.
Beantragung der Lohnsteuer-Freibeträge
Die Lohnsteuer-Freibeträge können ab sofort für die Kalenderjahre 2025 und 2026 beim Finanzamt beantragt werden. Durch die Lohnsteuer-Ermäßigung können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer früher über ihr Geld verfügen. Somit müssen sie nicht mehr bis zum nächsten Jahr warten, um eine Erstattung mit der Steuererklärung zu beantragen, sagt Monika Weck, Leiterin des Finanzamts Erkelenz.
Dadurch, dass der Arbeitgeber den Freibetrag bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, erhöht sich das monatliche Nettoeinkommen. Allerdings fällt in diesem Fall auch die spätere Erstattung im Rahmen der Steuererklärung entsprechend geringer aus, weil die Kosten bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurden, erklärte sie weiter.
Elektronische Antragstellung
Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung kann einfach, papierlos und elektronisch über das Portal Elster an das Finanzamt Erkelenz gesendet werden – weder Briefmarke noch Drucker sind erforderlich. Anträge, die bis zum 31. Januar 2025 eingehen, werden demnach rückwirkend ab Jahresbeginn berücksichtigt. Bei späteren Anträgen greift die Ermäßigung erst ab dem Folgemonat.
Für das laufende Jahr kann der Ermäßigungsantrag noch bis spätestens zum 30. November 2024 gestellt werden. Dabei können die Freibeträge sogar direkt für zwei Jahre beantragt werden und jederzeit angepasst werden. Des Weiteren werden im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren auch Verluste aus anderen Einkunftsarten berücksichtigt und auch die Zahl der Kinderfreibeträge kann geändert werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
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