Wohnungszuschuss: Neues Betrugsphänomen mit Online-Antrag
Immer mehr Menschen in Deutschland Beantragung von Wohnzuschüssen für ihre Miete oder Nebenkosten. Doch jetzt warnen Experten vor einem neuen Betrugsphänomen, das sich durch die Online-Antragstellung von Wohnzuschüssen entwickelt hat. Kriminelle nutzen die digitale Plattform, um sich als Mitarbeiter von Behörden oder Wohnungsämtern auszugeben und falsche Anträge zu stellen. Die Opfer werden dann gebeten, persönliche Daten und Zahlungsinformationen preiszugeben, um den angeblichen Zuschuss zu erhalten. Es ist daher wichtig, sich vor diesem Betrug zu schützen und die richtigen Schritte bei der Antragstellung von Wohnzuschüssen zu kennen.
Neue Betrugsfalle: Falsche Internetseite verlangt Geld für Wohngeldanträge
Wer Wohngeld beantragen möchte, denkt vielleicht, es sei ein einfaches Verfahren. Man gibt die entsprechenden Stichwörter bei der Suchmaschine seiner Wahl ein, klickt die betreffende Internetseite an – und füllt den Antrag problemlos online aus. Doch eine kleine Firma aus Rheinland-Pfalz hat eine Internetseite erstellt, auf der man ein Online-Formular ausfüllen kann, das das Unternehmen dann angeblich an die zuständige Behörde weiterleitet.
Klingt erst einmal harmlos – wenn es sein Versprechen denn halten würde. Doch das tut es nicht. Stattdessen verlangt das Unternehmen 29,99 Euro für seine Dienste – und leitet den vermeintlichen Wohngeldantrag dann an das Bundesbauministerium (BMWSB) weiter, das aber gar nicht für die Bearbeitung zuständig ist.
Warnung vor Online-Formular
Nach Angaben der Behörde sind dort bereits Tausende Anträge per Post eingegangen, heißt es vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Bei den Verbraucherschützern haben sich schon zahlreiche Menschen beschwert. Viele von ihnen, die womöglich Anrecht auf Wohngeld haben, fühlen sich betrogen – und erhalten den finanziellen Zuschuss nun mit Verzögerung.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) warnt nun eindringlich vor der Internetseite www.online-wohngeld.de. Er bemängelt nicht nur, dass das Formular an die falsche Behörde weitergeleitet wird, sondern auch, dass der Preis für den angeblichen Service nicht auf den ersten Blick ersichtlich sei und die Website generell nicht klar kommuniziere, was sie für Nutzer leiste.
Zudem seien die Anträge – entgegen der Angaben des Betreibers der Internetseite – nicht fristwahrend. Die Verbraucherschützer sehen darin einen Rechtsverstoß und mahnten das Unternehmen ab.
Der Hintergrund
Die Firma, die SSS Special Service GmbH aus der rheinland-pfälzischen Gemeinde Horbach, ist bereits im Sommer mit einer ähnlichen Masche ins Visier der Verbraucherschützer geraten, als die Firma Geld für einen Service verlangte, der eigentlich kostenlos ist.
Auf ihrer Internetseite www.service-rundfunkbeitrag.de konnten Nutzer die Daten für den Rundfunkbeitrag ändern. Fürs Weiterleiten verlangte die Firma allerdings 29,99 Euro – während das auf der Internetseite der öffentlich-rechtlichen Sender kostenlos möglich war.
Konsequenzen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat die Firma bereits wegen unzureichender Informationen abgemahnt. Je nach Reaktion ziehe man auch eine Unterlassungsklage in Erwägung, hieß es.
Damit Betroffene ihr Geld zurückerhalten, prüfen die Verbraucherschützer derzeit eine Sammelklage.
Warnung: Betroffene sollten sich nicht auf die Internetseite www.online-wohngeld.de verlassen und stattdessen einen neuen Antrag bei der Wohngeldstelle ihrer Gemeinde stellen.
Schreibe einen Kommentar