Grundsteuer-Kamp-Linfort: Wie die Stadt bei der Hebesatzreform vorgehen will

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Grundsteuer-Kamp-Linfort: Wie die Stadt bei der Hebesatzreform vorgehen will

Die Stadt Linfort steht vor einer umfassenden Reform der Grundsteuer. Im Zentrum dieser Reform steht die Anpassung des Hebesatzes, der festlegt, wie viel Prozent der Grundsteuer auf die Einwohner umgelegt wird. Die Stadtverwaltung hat nun einen konkreten Plan vorgelegt, wie sie bei der Hebesatzreform vorgehen will. Ziel ist es, die Steuersätze fairer und transparenter zu gestalten. Die Bürgerinnen und Bürger sollen künftig besser verstehen, wie ihre Steuerzahlungen verwendet werden. Die Stadtverwaltung will in den kommenden Wochen und Monaten eng mit den Bürgern und lokalen Gruppen zusammenarbeiten, um den Reformprozess zu gestalten.

GrundsteuerReform in Kamp-Lintfort: Stadt plant Hebesatzsatzung mit lokaler Differenzierung

Die Reform der Grundsteuer treibt Bürger, Politiker und die Kämmereien in den Kommunen um. Wie hoch die Steuer für Immobilieneigentum ab 2025 ausfallen wird, ist in vielen Gemeinden und Städten bislang ungeklärt.

In Kamp-Lintfort schlägt Kämmerer Martin Notthoff dem Stadtrat vor, bis zur Verabschiedung des Haushaltes für das Jahr 2025 eine Hebesatzsatzung zu erarbeiten und vorzulegen, die eine örtliche Differenzierung beinhaltet, die zu einer gerechteren Lastenverteilung zwischen Wohnen und Gewerbe zukünftig führen soll.

Hintergrund: Das neue Landesgesetz

Hintergrund: Das neue Landesgesetz

Zum Hintergrund: Der nordrhein-westfälische Landtag hatte im Juli das Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer verabschiedet. Dieses Gesetz ermöglicht es den Gemeinden, unterschiedliche Hebesätze innerhalb der Grundsteuer B festzulegen, um auf örtlicher Ebene über die Nivellierung der Wertverschiebung entscheiden zu können.

Durch eine Änderung der Bewertungsregeln für Geschäftsgrundstücke verlieren diese nach dem neuen Recht überproportional an Wert, so dass Geschäftsgrundstücke in NRW künftig weniger als bislang zum Grundsteueraufkommen beitragen und dies bei aufkommensneutraler Besteuerung von den übrigen Grundstückstypen kompensiert werden müsste.

Die Pläne der Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung plant, eine Hebesatzsatzung vorzulegen, die eine Differenzierung zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücken vorsieht. Der Hebesatz für Wohngrundstücke soll bei 783 Prozent liegen, für die sonstigen unter die Grundsteuer B fallenden Grundstücke bei 1236 Prozent.

Die Kämmerei hat jedoch auch mit den vom Land vorgeschlagenen differenzierten Hebesätzen gerechnet. Ergebnis: Auch sie wären mit einer Mehrbelastung der Wohngrundstücke verbunden.

Kritik von der FDP-Fraktion

Kritik kommt im Vorfeld der Ratssitzung von der FDP-Fraktion. In einer Pressemitteilung erinnert Fraktionsvorsitzender Stephan Heuser daran, dass seine Fraktion bereits im Juni 2022 einen Resolutionsentwurf in den Stadtrat eingebracht habe – mit der Vorgabe, dass sich der Bürgermeister bei der Landesregierung für ein faires, transparentes und bürokratiearmes Grundsteuermodell einsetzt.

Die FDP kritisiert die Pläne der Stadtverwaltung, eine örtliche Differenzierung vorzunehmen, und bezweifelt die Rechtssicherheit des Splittings zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken.

Der Stadtrat tagt am Dienstag, 8. Oktober, 15 Uhr, im Foyer der Stadthalle in Kamp-Lintfort. Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Einbringung des Haushaltes für 2025.

Ursula Herrmann

Ich bin Ursula, Journalistin bei der Webseite Hol Aktuell. Als Generalistin berichte ich über nationale und internationale Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Meine Artikel sind immer aktuell und informativ, um unseren Lesern die wichtigsten Ereignisse des Tages zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für Journalismus und meinem Engagement für die Wahrheit strebe ich danach, unsere Leser stets gut informiert zu halten.

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