Das Finanzamt in Erkelenz: Wie man mehr Nettogehalt im Monat erhält

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Das Finanzamt in Erkelenz: Wie man mehr Nettogehalt im Monat erhält

In Zeiten von steigenden Lebenshaltungskosten und Unsicherheiten auf dem Arbeitsmarkt ist es wichtiger denn je, das maximale aus seinem Gehalt herauszuholen. Viele Arbeitnehmer in Erkelenz und Umgebung wissen nicht, dass sie Anspruch auf erhöhtes Nettogehalt haben. Das Finanzamt in Erkelenz bietet hierbei Unterstützung an. Durch die richtigen Steuererklärungen und die Inanspruchnahme von Steuererleichterungen können Arbeitnehmer mehr Geld in ihrem Portemonnaie behalten. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie mehr Nettogehalt im Monat erhalten und Ihre finanzielle Zukunft sichern können.

Finanzamt in Erkelenz: Mehr Netto-Gehalt durch Lohnsteuer-Freibeträge

Finanzamt in Erkelenz: Mehr Netto-Gehalt durch Lohnsteuer-Freibeträge

Das Finanzamt Erkelenz weist darauf hin, dass Lohnsteuer-Freibeträge einen früheren steuerlichen Ausgleich ermöglichen und somit ein höheres monatliches Netto-Gehalt für Bürger bewirken. Durch bestimmte Ausgaben, die steuerlich geltend gemacht werden können, kann die Lohnsteuer ermäßigt werden, sodass mehr Nettoeinkommen übrig bleibt.

Zu den abziehbaren Ausgaben zählen beispielsweise Werbungskosten, sofern sie die Pauschale von 1230 Euro übersteigen, sowie Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Diese Ausgaben senken laut Finanzamt die Lohnsteuer, sodass mehr Nettoeinkommen übrig bleibt.

Die Lohnsteuer-Freibeträge können ab sofort für die Kalenderjahre 2025 und 2026 beim Finanzamt beantragt werden. Durch die Lohnsteuer-Ermäßigung können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer früher über ihr Geld verfügen. Somit müssen sie nicht mehr bis zum nächsten Jahr warten, um eine Erstattung mit der Steuererklärung zu beantragen, sagt Monika Weck, Leiterin des Finanzamts Erkelenz.

Dadurch, dass der Arbeitgeber den Freibetrag bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, erhöht sich das monatliche Nettoeinkommen. Allerdings fällt in diesem Fall auch die spätere Erstattung im Rahmen der Steuererklärung entsprechend geringer aus, weil die Kosten bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurden, erklärte sie weiter.

Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung kann einfach, papierlos und elektronisch über das Portal Elster an das Finanzamt Erkelenz gesendet werden – weder Briefmarke noch Drucker sind erforderlich. Anträge, die bis zum 31. Januar 2025 eingehen, werden demnach rückwirkend ab Jahresbeginn berücksichtigt. Bei späteren Anträgen greift die Ermäßigung erst ab dem Folgemonat.

Für das laufende Jahr kann der Ermäßigungsantrag noch bis spätestens zum 30. November 2024 gestellt werden. Dabei können die Freibeträge sogar direkt für zwei Jahre beantragt werden und jederzeit angepasst werden. Des Weiteren werden im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren auch Verluste aus anderen Einkunftsarten berücksichtigt und auch die Zahl der Kinderfreibeträge kann geändert werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Udo Mayer

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