Radevormwald: Freibeträge bei Finanzamt beantragen - Jetzt ist der richtige Moment

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Radevormwald: Freibeträge bei Finanzamt beantragen - Jetzt ist der richtige Moment

Die Steuererklärung ist eine wichtige Angelegenheit, die jedes Jahr vielen Bürgern in Radevormwald Kopfzerbrechen bereitet. Doch viele wissen nicht, dass sie Anspruch auf Freibeträge haben, die ihre Steuerlast erheblich reduzieren können. Insbesondere bei Familien mit Kindern, Alleinerziehenden und Pflegebedürftigen gibt es Möglichkeiten, Steuerersparnisse zu erzielen. Doch um diese zu erhalten, müssen sie rechtzeitig beantragt werden. Deshalb ist es wichtig, jetzt zu handeln und die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die eigenen Finanzen zu optimieren. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre Steuern reduzieren können, indem Sie die richtigen Freibeträge beantragen.

Steuerlich geltend machen: LohnsteuerErmäßigung für Radevormwald beantragen

Wer bestimmte Ausgaben steuerlich geltend machen kann, hat die Möglichkeit, eine Lohnsteuerermäßigung beim Finanzamt zu beantragen. Dazu informiert nun das Finanzamt Wipperfürth, das auch für die Stadt Radevormwald und Hückeswagen zuständig ist.

Der Vorteil: Bereits der monatliche Steuerabzug durch den Arbeitgeber wird geringer, und das bedeutet mehr Geld im Portemonnaie. Zu den abziehbaren Ausgaben zählen beispielsweise Werbungskosten, sofern sie die Pauschale von 1230 Euro übersteigen, sowie Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.

Diese Ausgaben senken die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber einbehält, sodass am Monatsende mehr vom Bruttoeinkommen übrig bleibt. Ab sofort können die Lohnsteuerfreibeträge für die Kalenderjahre 2025 und 2026 beim Finanzamt beantragt werden.

Freibeträge bei Finanzamt beantragen: Mehr Geld im Portemonnaie für Radevormwald

Freibeträge bei Finanzamt beantragen: Mehr Geld im Portemonnaie für Radevormwald

„Durch die Lohnsteuer-Ermäßigung können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer früher über ihr Geld verfügen. Somit müssen sie nicht mehr bis zum nächsten Jahr warten, um eine Erstattung mit der Steuererklärung zu beantragen“, sagt Stefanie Adam, Leiterin des Finanzamts Wipperfürth.

„Dadurch, dass der Arbeitgeber den Freibetrag bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, erhöht sich das monatliche Nettoeinkommen. Allerdings fällt in diesem Fall auch die spätere Erstattung im Rahmen der Steuererklärung entsprechend geringer aus, weil die Kosten bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurden.“

Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung kann einfach, papierlos und komplett elektronisch über ELSTER an das Finanzamt Wipperfürth gesendet werden – keine Briefmarke und kein Drucker sind erforderlich. Anträge, die bis zum 31. Januar 2025 eingehen, werden sogar rückwirkend ab Jahresbeginn berücksichtigt.

Bei späteren Anträgen greift die Ermäßigung erst ab dem Folgemonat. Mit einem Antrag können Freibeträge gleich für zwei Jahre beantragt werden. Es ist aber auch möglich, nur für ein Jahr Freibeträge zu beantragen oder bestehende Freibeträge später anzupassen.

Auf Antrag werden im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren auch Verluste aus anderen Einkunftsarten berücksichtigt oder die Zahl der Kinderfreibeträge geändert, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Weitere Informationen zum Lohnsteuerabzug sind auch unter www.finanzamt.nrw.de jederzeit nachlesbar. Übrigens: Für das laufende Jahr kann der Ermäßigungsantrag noch bis spätestens zum 30. November 2024 gestellt werden.

Udo Mayer

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