Landgericht Nordrhein-Westfalen verbietet Vorher-Nachher-Fotos bei Unterspritzungen mit Hyaluron
Das Landgericht Nordrhein-Westfalen hat in einem aktuellen Urteil eine wichtige Entscheidung getroffen, die die Kosmetik-Branche betrifft. Demnach sind Vorher-Nachher-Fotos, die bei Unterspritzungen mit Hyaluron verwendet werden, künftig verboten. Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen für die Werbung von Kosmetik-Unternehmen haben, die bislang auf solche Fotos setzen, um die Wirksamkeit ihrer Produkte zu demonstrieren. Die Frage stellt sich, wie die Branche auf diese neue Regelung reagieren wird und welche Auswirkungen dies auf die Kunden haben wird.
Landgericht Nordrhein-Westfalen verbietet Vorher-Nachher-Fotos bei Behandlungen mit Hyaluron
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat ein Unternehmen aus Recklinghausen auf Unterlassen verklagt, weil es für die angebotenen Behandlungen von Nase, Lippen, Kinn oder anderen Teilen des Gesichts im Internet und den sozialen Medien mit Vorher-Nachher-Bildern geworben hatte.
Das Oberlandesgericht (OLG) hat Revision zugelassen, da die Frage bislang noch nicht höchstrichterlich geklärt wurde. (Az.: 4 UKl 2/24, nicht rechtskräftiges Urteil vom 29. August 2024)
Keine Anreize für Eingriffe mit gesundheitlichen Risiken
Nach Überzeugung des OLG verbietet das Heilmittelwerbegesetz (HWG) zum Verbraucherschutz die Werbung mit den entsprechenden Bildern. So sollen keine Anreize für Eingriffe mit gesundheitlichen Risiken, Stichwort Schlauchbootlippen, geschaffen werden, die medizinisch nicht notwendig sind.
Die Verbraucherzentrale sah in dem eingesetzten Verfahren einen operativen plastisch-chirurgischen Eingriff im Sinne des Heilmittelwerberechts. Das beklagte Unternehmen bestreitet dies, konnte sich aber vor dem 4. Zivilsenat des OLG mit seinen Argumenten nicht durchsetzen.
Weil es sich um einen instrumentellen Eingriff am oder im Körper des Menschen, verbunden mit einer Gestaltsveränderung, handelt, sei das Werbeverbot zu rechtfertigen.
Durch dieses Urteil soll verhindert werden, dass Anbieter von kosmetischen Behandlungen mit Vorher-Nachher-Bildern werben, die unwahre oder irreführende Erwartungen bei Verbrauchern wecken. Die Verbraucherzentrale begrüßt das Urteil als wichtigen Schritt zum Schutz der Verbraucher vor irreführender Werbung.
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