Besitzt eine Schwangerschaft im Job: Wann sollte man seinem Vorgesetzten davon erzählen?

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Besitzt eine Schwangerschaft im Job: Wann sollte man seinem Vorgesetzten davon erzählen?

Wenn Sie schwanger sind und erwerbstätig, stellt sich Ihnen bald die Frage, wann Sie Ihrem Vorgesetzten von Ihrer Schwangerschaft erzählen sollten. Diese Entscheidung ist nicht leicht, da Sie zwischen Ihrem Privatleben und Ihren beruflichen Verpflichtungen abwägen müssen. Es ist wichtig, dass Sie sich über die gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf Schwangerschaft und Mutterschutz im Arbeitsleben informieren, um Ihre Rechte zu kennen und Ihre Karrierepläne nicht zu gefährden. In diesem Artikel werden wir Ihnen helfen, die richtige Entscheidung zu treffen und Ihnen Tipps geben, wie Sie Ihrem Vorgesetzten von Ihrer Schwangerschaft erzählen sollten.

Schwangerschaft im Job: Wann sollte man dem Vorgesetzten davon erzählen?

Ob es die Sorge ist, dass doch noch etwas schief geht, oder der Wunsch, erst Freunden und Familie die freudige Nachricht zu überbringen: Wer schwanger ist, möchte vielleicht nicht unbedingt den Arbeitgeber sofort ins Vertrauen ziehen. Doch wie lange können werdende Mütter damit eigentlich warten?

Im Mutterschutzgesetz (Paragraph 15) steht, dass Schwangere ihren Arbeitgeber, sobald sie über die Schwangerschaft Bescheid wissen, informieren sollen. „Das heißt allerdings nicht, dass sie das auch müssen“, sagt die Fachanwältin für Arbeitsrecht Nathalie Oberthür. Frauen können selbst entscheiden, ob sie bis zum Ende des dritten Monats oder sogar noch länger warten.

Theoretisch müssten sie die Schwangerschaft überhaupt nicht mitteilen. Es gibt jedoch einen Sonderfall: Spricht der Arbeitgeber eine Kündigung gegenüber der Mitarbeiterin aus, muss sie ihm binnen zwei Wochen sagen, dass sie schwanger ist. Denn in diesem Fall greift der besondere Kündigungsschutz in der Schwangerschaft.

Übrigens: Genügt dem Arbeitgeber die mündliche Information über die Schwangerschaft nicht, kann er ein ärztliches Zeugnis oder das Zeugnis einer Hebamme bzw. eines Entbindungspflegers als Nachweis über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin verlangen. Die Kosten für dieses Zeugnis muss der Arbeitgeber dann allerdings selbst übernehmen.

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Zusammenfassung:

Zusammenfassung:

Werdende Mütter haben die Entscheidung, wann sie ihrem Arbeitgeber von ihrer Schwangerschaft erzählen. Theoretisch können sie dies bis zum Ende des dritten Monats oder sogar noch länger hinauszögern. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie z.B. bei einer Kündigung, wenn sie binnen zwei Wochen den Arbeitgeber informieren müssen. Es ist ratsam, sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten und sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, wenn man unsicher ist.

Heike Schulze

Ich bin Heike, ein erfahrener Redakteur und der Chefredakteur der Website Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Mit meiner langjährigen Erfahrung in der Branche sorge ich dafür, dass unsere Leser stets aktuelle Nachrichten mit Strenge und Objektivität erhalten. Meine Leidenschaft für den Journalismus und mein Engagement für qualitativ hochwertige Berichterstattung spiegeln sich in jedem Artikel wider, den wir auf Hol Aktuell veröffentlichen. Es ist mir wichtig, unseren Lesern verlässliche Informationen zu liefern und sie stets auf dem neuesten Stand zu halten.

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