Erkrath: Politiker diskutieren Verbot von Mahrobotern

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Erkrath: Politiker diskutieren Verbot von Mahrobotern

In der Stadt Erkrath tobt ein heißer Streit um die Zukunft der Mahroboter. Im Zentrum der Debatte steht die Frage, ob die Stadtverwaltung ein Verbot für diese kleinen, robotischen Helfer erlassen sollte. Die Politiker diskutieren intensiv über die Vor- und Nachteile dieser Maßnahme. Während einige argumentieren, dass die Mahroboter zu viel Lärm und Unruhe verursachen, sehen andere in ihnen eine Chance, die Stadtreinigung zu verbessern und Kosten zu sparen. Die Entscheidung wird in den kommenden Wochen fallen. Bis dahin wird die Debatte um die Zukunft der Mahroboter in Erkrath weitergehen.

Politiker debaten über Verbot von Roboticern im Garten in Erkrath

Unter Naturschützern gelten Mähroboter als Killer im eigenen Garten. Ihre weitgehend lautlosen, messerscharfen Dienste, die meist ohne Beaufsichtigung erfüllt werden, erschweren Igeln, Amphibien und Insekten das Überleben.

Für den allzeit akkurat gemähten Rasen zahlen Tiere, die in Gärten nach Nahrung und Unterschlupf suchen, den höchsten Preis, nicht selten mit ihrem Leben. Das ist auch der im Stadtrat vertretenen freien Wählervereinigung Bürger mit Umweltverantwortung (BmU) bewusst, die sich für ein Nachtfahrverbot der Gartenroboter einsetzt.

Mähroboter unter Feuer: Naturschützer fordern Verbot von Nachtfahrbetrieb

Mähroboter unter Feuer: Naturschützer fordern Verbot von Nachtfahrbetrieb

Der BmU zufolge belegen Studien, dass Mähroboter trotz eingebauter Kameras und Sensoren nicht in der Lage sind, Igel und andere kleine Tiere zuverlässig zu erkennen. So habe etwa eine Untersuchung in 2021 ergeben, dass keines von 18 getesteten Mähroboter-Modellen Igel vor einem Aufprall schütze, was zu schwerwiegenden Verletzungen oder gar zum Tod der Tiere führen könne.

Besonders gefährdet wären Jungtiere und andere Arten wie Blindschleichen, Eidechsen, Kröten, Grashüpfer und Spinnen. Um das Risiko für diese Tiere zu minimieren, sollte der Einsatz von Mährobotern auf den Tag beschränkt werden, idealerweise unter Aufsicht und nach Absuchen der Fläche, meint die BmU.

Ein Betriebsverbot für nächtliche Stunden sowie während der Abend- und Morgendämmerung sei notwendig. Es sollte sich nach den Sonnenaufgangs- und Sonnenuntergangszeiten richten, wobei der Betrieb von Mährobotern 30 Minuten vor Beginn der Dämmerung bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang untersagt werden solle.

Das sei eine zumutbare Einschränkung, da Mähroboter weiterhin tagsüber eingesetzt werden könnten. Da die Durchsetzung dieses Verbots eine Herausforderung darstelle, sollte parallel eine Informationskampagne mit Tipps zum Schutz von Igeln und zur naturnahen Gartengestaltung, beispielsweise das Anlegen von wilden Ecken, Laub- und Reisighaufen sowie Wildblumenflächen, auf den Weg gebracht werden.

Die Stadtverwaltung ist dem Problem zwar bewusst. Sie sieht rechtlich aber keine Möglichkeit, ein Verbot über eine Allgemeinverfügung durchzusetzen, da sie an das Bundesnaturschutzgesetz gebunden sei, auf das sie keinen Einfluss habe.

Auch ein Verbot über die Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung sei nicht möglich, da die Mähroboter mit ihrer geringen Lautstärke der Verordnung nicht unterliegen würden. Eine Umsetzung über eine ordnungsbehördliche Verordnung sei nach Prüfung durch den zuständigen Fachbereich ebenfalls kein gangbarer Weg.

Statt einer rechtlichen Regelung schlägt die Stadtverwaltung daher vor, über Informationskampagnen darauf hinzuwirken, dass die unbeaufsichtigte Nutzung von Mährobotern, insbesondere nachts, unterbleiben sollte.

Auch wenn in den Übergangsjahreszeiten und im Winter weniger Rasen gemäht werde, sei besonders im Frühjahr nach dem Winterschlaf sowie im Herbst, wenn Jungigel unterwegs sind, der Schutz besonders wichtig.

Da aus Sicht der Verwaltung unklar ist, ob Mähroboter überhaupt nachts, bei oft feuchter Wiese, eingesetzt werden und dabei nicht nur wenig effektiv mähen, sondern auch stark verschmutzen, betrachtet die Stadt Aufklärung als zweckmäßige Lösung.

Zumal ein Verbot nicht zu kontrollieren und dafür auch keine Ermächtigungsgrundlage da sei.

Die BmU formulierte einen neuen Antrag, der darauf zielt, die Stadt mit einer Informationskampagne für die Bürger zu beauftragen und den ursprünglichen Antrag an den Kreis Mettmann weiterzuleiten. Mit diesem Vorgehen waren am Ende dann auch alle Mitglieder des Ausschusses einverstanden.

„Wir werden jetzt in der Winterpause – die meisten Mähroboter dürften jetzt wegen der langsam einsetzenden Wachstumspause nicht mehr aktiv sein – beobachten, ob sich im Kreistag eine Mehrheit für diese Maßnahme findet. Wir gehen davon aus, dass sich die Rechtsprechung, ob eine kreisangehörige Gemeinde das regeln darf, auch etwas erhärten wird“, teilte BmU-Fraktionschef Bernhard Osterwind nach der Sitzung mit.

Holger Hofmann

Ich bin Holger, ein erfahrener Redaktionsleiter von Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Mein Team und ich sind bekannt für unsere strenge und objektive Berichterstattung. Mit meiner langjährigen Erfahrung als Journalist habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, unseren Lesern stets aktuelle und relevante Informationen zu bieten. Meine Leidenschaft für den Journalismus treibt mich jeden Tag an, die besten Geschichten zu finden und sie professionell aufzubereiten.

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