Neue Regeln für Minderjährige in Polizeigewahrsam
Die Neue Regeln für Minderjährige in Polizeigewahrsam sind ein wichtiger Schritt hin zu einer verbesserten Sicherheit und einem besseren Schutz von Jugendlichen in Deutschland. Ab sofort gelten neue Vorschriften, die die Rechte von Minderjährigen in polizeilichen Gewahrsam stärken und ihre Sicherheit garantieren sollen. Ziel dieser Änderungen ist es, die Würde und das Wohlbefinden von Jugendlichen in polizeilichen Einrichtungen zu schützen und zu fördern. Die neuen Regeln sehen unter anderem vor, dass Minderjährige separiert von Erwachsenen untergebracht werden müssen und dass sie Zugang zu Betreuung und Unterstützung haben. Damit soll sichergestellt werden, dass Jugendliche in polizeilichen Gewahrsam ihre Rechte und Interessen besser vertreten können.
Neue Regeln für Minderjährige in Polizeigewahrsam
Das Innenministerium hat eine neue Verordnung erlassen, die die Regeln für Minderjährige in Polizeigewahrsam anpasst. Die Verordnung, die diese Woche vom Kabinett abgesegnet wurde, sieht vor, dass Polizeizellen auch für Kinder und Jugendliche altersgerecht angepasst werden müssen.
Konkret geht es um junge Menschen, die zum Beispiel Anschläge planen und daher vorübergehend in Gewahrsam genommen werden müssen. Ein solcher Fall ereignete sich kürzlich bei einem 15-Jährigen aus Wuppertal, der während der Trauerfeier für die Opfer des Terroranschlags von Solingen von der Polizei für einige Tage festgesetzt wurde.
Altersgerechte Ausstattung von Polizeizellen
In solchen Fällen dürfen Kinder oder Jugendliche ausnahmsweise in Polizeizellen gesteckt werden - statt zum Beispiel in eine Einrichtung des Jugendamts. Die Polizeizellen müssen jedoch altersgerecht ausgestattet sein. Laut dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sollten Kinder und Jugendliche auch bei einem Aufenthalt von wenigen Stunden neben einer Matratze auch Tisch und Stuhl in der Zelle haben.
Information der Erziehungsberechtigten und des Jugendamts
Zweitens muss die Polizei die Erziehungsberechtigten sowie das Jugendamt unverzüglich unterrichten, wenn ein Minderjähriger in Gewahrsam genommen wird.
Drittens muss die Polizei in Abstimmung mit den zu unterrichtenden Personen bzw. Stellen unverzüglich die für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen geeigneten Maßnahmen treffen.
Die Verordnung muss noch im Ministerialblatt veröffentlicht werden, bevor sie in Kraft tritt.
Lesen Sie mehr über die Arbeit der Polizei in NRW in unserer Bilderstrecke.
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