Fahrradfahrer in Emmerich stürzt unter Alkoholeinfluss

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Fahrradfahrer in Emmerich stürzt unter Alkoholeinfluss

In der Nacht zum Sonntag ereignete sich in Emmerich ein schwerer Fahrradunfall, bei dem ein 34-jähriger Radfahrer unter Alkoholeinfluss verwickelt war. Der Mann fuhr gegen 2 Uhr morgens mit seinem Fahrrad auf der Wasserstraße in Emmerich, als er plötzlich stürzte und sich schwer verletzte. Die Feuerwehr und der Rettungsdienst wurden alarmiert und konnten den Verletzten schnellstmöglich in ein Krankenhaus transportieren. Die Polizei nahm den Mann fest und führte einen Atemalkoholtest durch, der einen Wert von 1,8 Promille ergab. Der Radfahrer muss nun mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Fahrradfahrer stürzt unter Alkoholeinfluss: 1,9 Promille im Blut, Folgen für den Fahrradfahrer

Fahrradfahrer stürzt unter Alkoholeinfluss: 1,9 Promille im Blut, Folgen für den Fahrradfahrer

Am Samstag kam es gegen 01:40 Uhr an der Einmündung Schafsweg / Hahnenkamp in Emmerich zu einem Alleinunfall. Ein 37-jähriger Mann aus Emmerich befuhr mit seinem Fahrrad den Schafsweg und beabsichtigte in den Hahnenkamp abzubiegen. Dabei verlor der Mann, der zum Unfallzeitpunkt einen Fahrradhelm trug, die Kontrolle über sein Fahrrad und stürzte.

Aufgrund der zugezogenen Verletzungen wurde der Mann in ein Krankenhaus gebracht, wo ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt wurde. Der Test zeigte einen Wert von 1,9 Promille an.

Das Fahrrad des Mannes erlitt leichteren Sachschaden. Die Fahrt mit dem Fahrrad könnte für den Mann jedoch Folgen haben. Denn nicht nur Autofahrer können sich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar machen, sondern auch Radfahrer.

„Wer mit einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille auf dem Fahrrad unterwegs ist, begeht eine Straftat. Man gilt dann als absolut fahruntüchtig“, schreibt der ADAC auf seiner Homepage. Aber Achtung: Schon eine Alkoholisierung ab 0,3 Promille kann strafbar sein, wenn zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorliegen.

Man gilt dann als relativ fahruntüchtig. Solche Ausfallerscheinungen sind zum Beispiel das Fahren von Schlangenlinien, Stürze oder Gleichgewichtsprobleme oder das alkoholbedingte Verursachen eines Unfalls.

Der ADAC führt aus: Ist ein Radfahrer mit 1,6 Promille oder mehr unterwegs, hat er mit einer Geldstrafe in Höhe von etwa 30 Tagessätzen, d.h. einem monatlichen Nettogehalt, zu rechnen. Zudem werden zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.

Bei einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr auf dem Fahrrad gibt es kein Fahrverbot. Wer aber nach dem Strafverfahren davon ausgeht, dass keine weiteren Konsequenzen auf ihn zukommen, irrt sich: Die Fahrerlaubnisbehörde wird nämlich über den Vorfall informiert und ordnet ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an.

Bei einer derart hohen Promillezahl wird nämlich vermutet, dass eine Alkoholgewöhnung oder ein Alkoholproblem vorliegt. Dies wird in der MPU untersucht. Fällt die MPU negativ aus, dann wird dem Fahrradfahrer, auch wenn er nur alkoholisiert Fahrrad gefahren ist, eine Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entzogen – der Führerschein ist damit weg.

Ursula Herrmann

Ich bin Ursula, Journalistin bei der Webseite Hol Aktuell. Als Generalistin berichte ich über nationale und internationale Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Meine Artikel sind immer aktuell und informativ, um unseren Lesern die wichtigsten Ereignisse des Tages zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für Journalismus und meinem Engagement für die Wahrheit strebe ich danach, unsere Leser stets gut informiert zu halten.

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